u. einzuführende Gewerbesteuern. 6zi
gcnschaft der Accise, daß die Erecution dabey ver-mieden wird, könnte auch nur in dem Falle, alsein besonderer Vorzug derselben angesehen werden,wenn alle andere Arten der monathlich zu erlegendenSteuern nicht anders, als durch schwere Erecutio-nen erhoben werden könnten. Der Herr ProfessorStiebritz lebet in den preußischen Landen. Sollte, ihm wohl unbekannt seyn können, daß daselbst diemonathlichen Steuern mit wenig oder gar keinerExecucion zusammen gebracht werden? Warumaber? Weil die Unterthanen einmal wissen, daßschlechterdings keine Reste gestattet werden, sondern^ daß sie ohne die mindeste Verzögerung zu gesetzter
i Zeit monathlich erleget werden müßen. Folglich
richtet sich ein jeder darnach ein; und weil der mo-nathliche Theil nicht groß ist; so kann er um so ehergeschaffet werden, als wenn viele Monathe zusam-men in Rest bleiben. Der Herr Professor Stiebritzi wird also wohl bekennen müssen, daß monathliche
> Steuern ohne Erecution und Angreifung der Sub-stanz des Vermögens erhoben werden können, wel-
! ches ich auch um deshalb erinnere, weil er auch da-! her einen Einwurf wider meine vorgeschlagene Ge-^ werbesteuern genommen hat.
^ Weil ich einmal bey diesem Puncte bin; so willi ich poch einen andern vermeynten Vorzug der Accise
j berühren, den zwar der Herr Stiebritz vergessen
! hat, den aber alle andere Freunde und Gönner der-
> selben anzuführen nicht ermangeln. Man preiset
! nämlich die Accise auch deshalb, weil sie einen mäs-
! sigen Theil von dem Gewinnste der Gewinnenden
! Sö 5 > er-