u. einzuführendeGewevbefteuern. 679
mcn des Nahrungöstandes im Lande gebrauchet wer-den kann. Folglich sind die Gewerbesteuern auchin diesem Betrachte dem Regenten und den Unter-thanen sehr vortheilhaftig.
Ich habe nunmehro genugsam gezeiget, daß dieGewerbesteuern so wohl mit oben bey der Einrsch-I , tung der Steuern und Abgaben zur Richtschnur an-zunehmenden Grundregeln übereinstimmen, als dem.! Regenten und den Unterthanen zu ungleich größerem
! Vortheile gereichen, als die Accise. Diese Auöfüh-! rung ist meines Erackitens so deutlich gewesen, daßman mit Bestände keine Einwürfe darqegen machenkann. Nun hat zwar der Herr Profestor Stiebciß,in der abgedachten in den Hallischen Anzeigen befind-lichen Abhandlung, verschiedene Einwürfe gemacht,
^ die von nicht geringer Erheblichkeit zu seyn scheinen.
^ Allein, da ich in den deutschen MemoireS nur eine
ganz kurze Vorstellung von diesen Gewerbesteuern! gemacht hatte; so hat er meinen Plan in verschie-denen Stücken ganz anders ausgeleget, als meine>! Absicht dabey gewesen war; und ich bin versichert,
!! daß der Herr Professor, nach der nunmehrigen aus-
führlichen Erklärung meines Vorschlags, die wich-tigsten Einwürfe von selbst zurück nehmen wird.Allein, da doch einige darunter meinem Plan über-haupt entgegen zu stehen scheinen; so will ich aufj dieselben antworten; jedoch mich dabey der Kürze
> befleißigen, damit diese Abhandlung nicht gar zu
> stark anwachse.
! Die wichtigsten Einwürfe des Herrn Sticbriß! gründen sich auf die Schwierigkeiten, die sich ereig-
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