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68o i. Betrachtung über die Accift

ncn werden, wenn man den Gewinnst der Unter-thanen zum Behufe der Gewerbesteuern bestimmenwill. Allein diest Schwierigkeiten entsteden bloß,wenn man voraus setzet, wie der Herr Professorwirklich gethan hat, daß dieser Gewinnst auf dasallergenaueste, und gleichsam bis auf einen Pftnnig,berechnet werden muß. Das ist aber gar nicht nö-thig , und geht bey keinem Contributionöwege an,wie ich oben genugsam gezeiget habe. Es ist genug,wenn dieser Gewinnst wahrscheinlich, und solcherge-stalt mäßig bestimmet wird, daß unter allen ge-wöhnlich vorfallenden Umständen nicht weniger er-halten wird ; und das zieht gar kein Verderbet*nach sich, wie der Herr Verfasser im n H. seinerSchrift meynet, da er aber die bloße Wahrschein-lichkeit des Gewinnstes, und nach bloßer WillkührAnlagen zu machen, als gleichbedeutende Begriffegebrauchet, die doch sehr von einander unterschie-den sind. Man kann es leicht zugeben, daß diebloß willkührlichen Anlagen, das Verderben vielerUnterthanen nach sich ziehen können; allein diesenSaß kann man nicht behaupten, wenn von wahr-scheinlicher und mäßiger Bestimmung des Gewinn-stes die Rede ist. Denn sonst müßten die Contri-butionen auf die unbeweglichen Güter, gleichfallsein großes Verderben verursachen, weil hier derGewinnst gleichfalls nur wahrscheinlich jedoch mäßigin Anschlag gebracht wird. Daß aber der HerrProfessor wirklich voraussetzet, man müsse den Ge-winnst gleichsam bis auf einen Heller berechnen, daserhellet deutlich aus demjenigen, was er zu Bestim-mung