682 i. Betrachtung über die Accise
zieht, als in dem Contributionsanschlage zumGrunde geleget worden.
Eins gleiche Beschaffenheit hak es mit demjeni-gen, was der Herr Professor im i6 §. seiner Ab-handlung von dem verschiedenen Glücke und Unglückeder Gewerbe treibenden Personen einwendet. Allesdieses verschiedene Glück oder Unglück hat auf ein«ähnliche Art, ja öfters in den nämlichen von demHerrn Stjebriß angeführten Fällen, bey den Land-wirthen statt. Dennoch kann die weiseste,gütigsteund gerechteste Regierung bey den Abgaben keinenBetracht darauf machen; und in allen Landenmüssen die Landwirthe, ungeachtet dieser merklichenVerschiedenheit des Glücks oder Unglücks, wennsonst ihre Grundstücke von einerley Güte und Be-schaffenheit sind, gleiche Abgaben entrichten. Nursolche Unglücksfalle kann eine weise Regierung inErwägung ziehen, welche die Sache, woraus derGewinnst gezogen werden soll, selbst betreffen. Sowird den Besitzern der unbeweglichen Güter beyFeuer - Wasser - und Hagel-Schaden, bey Miswachsund andern Unglücksfällen ein gänzlicher oder pro-portionirlicher Erlaß gestattet; und dieser kann beyden Gewerbesteuern gleichfalls statt finden, wenndie Materialien, Waaren, Products und Geräth-schaften der Gewerbe durch Feuer und andere Zu-fälle verunglücken.
Ein anderer Einwurf des Herrn Professor Stie-britz im i? §. geht dahin, daß die monathliche Ent-richtung der Gewerbesteuern nicht in genugsam klei-nen Theilen geschehen, und mithin nicht so unmerk-
lich