u. einzuführende Gewerbesteuern. 6Fl
mung des Gewi'nnstos alle erfordert. Er verlangt,man soll wisse», ob nicht in den Gewerben manchesverdirbt, ehe es recht gebraucht worden ; man sollüberlegen, wie viel Stücke von der Arbeit wirklichan den Mann gebracht werden; man soll erkennen,ob ein Gewerbe gangbar sey, und einen großenVertrieb habe oder nicht; man soll aus den Unter-schied des VictualienpreisifS sehen, und so gar, obein Gewerbe großen Raum und mithin eine theureMiethe erfordere. Auf eben diese Art könnte manverlangen, daß man in einem Contriburionsfußebey den unbeweglichen Gütern Betracht nehmenmüßte, ob nicht die Sperlinge und Tauben demGetreide Schaden thun, oder das Getreide naßeingefahren, und in der Scheune auswachsen odermodericht werden wird; ob der Preiß des Getreideshoch oder gering seyn wird, ob man in dieser Ge-gend den Ackerknechten wenig oder viel Lohn giebt,ob man die Aecker mit Pferden oder Ochsen bestel-let,oder ob man das Getreide in Haufen oder Scheu-nen aufbewahret; indem eine Art immer mehrRaum und Kosten erfordert, als die andere, undwas dergleichen Fragen mehr sind. Alle diese Um-stände sind mit den Stiebrißifchen Erforderungenin einerley Verhältniß und Gewicht, und es ist garnicht nöthig, in einem ContributionSanschlage daraufBetracht zu machen. Genug, wenn der wahr-scheinliche Gewinnst so mäßig bestimmt ist, daß derUnterthan, diese Umstände mögen beschaffen seyn,wie sie wollen, dennoch allemal so viel NutzungenUu 4 zieht,