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M Die Hoheit und das ansehen des teut-sch sehen Reichs war unter den sächsischen Kai-V frn von innen und auscn fest gegründet.«. An den Markgravschaften hatten die gren-»g zen des Reichs gute brustwehren, undwur-den gegen Dannemark und Pohlen erwei-r tert. Rom mit seinem Bischöfe, die Lom-WK bardie und Neapel verehrten die Kaiser alsM ihre Obecherren, so sauer es auch denselben^ ankam. Auf den Herzogen, Graven und^ Bischöfen berührte hauptsächlich das sistemdes Reichs. Diese leztere hoben das Haupthm aus sonderbarer gunst des Kaisers gewal-tig empor, und erlangeten nebst ansehnli»
. ^ chen gütem einige Hoheitsrechte. Ihre^ lande wurden von der gerichtbarkeit derGraden befreiet; sie überkamen sogar wr.i» Oomkum i, ohne Zweifel in der absicht,die macht der Herzoge und Graven dadurch^ zu mindern. Doch blieben sie von denKaisern unausgesezt abhängig. Geschahen^ gleich die wählen der Bischöfe und Aebtevon den Laien und der Geistlichkeit (2 clerom- ?o?uio) so kam doch den Kaisern deren^ bestätigung zu; ja diese hatten noch über-dem das ms nominancli 2 .
1 t^onrbetm I'revir. Oix>I. 1'om. I.
Oitli prael. 8eüioni X piaemitia p.
2 lionrlieiin c. !.