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sten auslichten und versprach sich die M Bgenehmsten folgen davon. ^ U
In der neuen, mit: vielen betrachtlichen Zusätzen versehenen, wahlcapr-rulnttdn wurden die Ferechcstrme der Hzhohen Reichsverweftr ansehnlich ver- ! Mmehret. Die befugnis den Reichstag Hfortzusetzen, oder einen neuen auszuschrei- tfiben, wurde ihnen nebst andern vorzögen Mzugestanden, dabei dasjenige bestätiget, krwas höchstbesagte Reichsverweftr in justiz- Gund gnadensachen verfüget hatten. Ri
art. m, §. f und f. ^
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Se. kaiftrl. Mas. beherzigten alsogleichwichtige gegenstande. Die sicherheic Udes Reichs und bewahrung der grenzengegen französische einfalle wurde, nebst mjdem münz- und justizwesen, in den erstenkaiserlichen commissionsdecreten der alge« ^meinen Reichsversamlung nachdrüklichsi manempfohlen. Das Reichsautachten vomr?ten Derembr- enthielt auch eine wilfah- ßrige erklärung wegen der Iriplum zu Wvermehrenden kriegsrüsiung. Zu ende simdes jahres wurde durch den dresdner frie, Küdensschlus der ruhestand in Sachsen, Böh- j
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