54 Mittl. Gesch. 1) bis aufRud. I.
linn nahm; ohne daß jedoch die nunmehr einmal zumAusbruch gekommene Trennung der Welfischen undGibellinischen Partheyen damit aus dem Grunde ge-hoben ward. Albrecht der Bar fand inzwischen Mit-tel , durch einen Erbvertrag mit Pribislauö, damali-gem Besitzer der Brandenburgischen Wendischen Län-der, sich auf andere Art schadlos zu halten.
Um eben diese Zeit ereignete sich zu Rom eineRevolution, da die Römer, unzufrieden über die über-triebene Hoheit des Pabstes, und erhitzt durch dieneueren Lehren eines Peter AbälardS und Arnolds vonBrescia, einen eignen Senat errichteten, und Con-rad einluden, in Vereinigung mit ihnen die ehemali-ge Hoheit des Römischen Kaiserthums wieder herzu-stellen. Statt dessen mußte er sich aber zu Erfüllung«ineS in seinen jüngeren Jahren gethanen Gelübdesbequemen, nebst dem Könige Ludewig dem VII. vonFrankreich den zweyten Kreuzzug anzutreten, nach des-sen unglücklichem Erfolge ihn der Tod von weiterenUnternehmungen abhielt; da indessen ein anderer Theilder Teutschen Nation die näheren Ungläubigen unterden Wenden und Juden aufsuchte.
§. 29.
Friederich der 1. (alt zi — 69.)
HZ2. Febr. 15 — 1190. Juli. 10. (48 Jahre).
HZ2 Nach Conrads Tode ward die Wahlfreyheit im-mer merklicher, da, mit Vorbeygehung seines min-derjährigen Sohnes, sein Vetter Friederich zu Frank-furt von einer geringen Anzahl Fürsten erwehlet wur-de, die jetzt bald als Wahl- oder Churfürsten von an-dern unterschieden wurden, und als die drey erstenErzbischöfe und vier weltliche Erzbeamten, welche bey
der