An Herrn D. G. K. 2z
Oktober, mit dem untergedruckten KöniglichenKammersiegel, ausgefertiget, und vom Königeeigenhändig, wie vom Kronschatzmeister Gzu-mowoki, unterschrieben, chevelius erhältbannn eine Anweisung auf die hiesigen Königli-chen Revenüen vom Pfahlgelde, und dem da-maligen Commiffar zur Einnahme derselbenwird der Befehl ertheilt, mit der Auszahlungder Pension den i May 1678 den Anfang zumachen, und jährlich, so lange ^>evel>us lebenwürde, damit fortzufahren, auch dessen darüberauszustellende Quittungen, jedesmal bey Able-gung der Rechnungen an den König, mit inZahlung anzugeben. Da jene KöniglichenGelder, so viel ich weiß, nach dem DanziIeeMünzfuß, in Gulden zu zo Groschen berechnetwerden, überdies auch der Schenkungsbrief inDanzrg ausgefertigt, und die Pension aus-drücklich in Münze von gutem Gehalt, zum Un-terschiede von der damals roullirenden schlechtenpolnischen Münze, bestimmt ist; so bleibtkein Zweifel übrig, daß Tausend Gulden Dan«ziger, nicht polnischen Geldes, die nun bey-nahe noch einmal so viel betragen dürften, da-runter zu verstehn sind. Eben so gewiß beweistdie Zeit der Schenkung und Zahlung, daß diesePension nicht als eineSchadloshalkung Heveliifür seinen im Brande erlittenen Verlust, oderals eine königliche Vergeltung für das bekannte8 outum Lobiescisnum, anzusehen sey. Denner hatte die Pension schon zweymal vor demBrande genossen, und versezte erst nach demsel-B 4 den,