Band 
[Zweyte Abtheilung.]
Seite
1232
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Von deuvrervornehmstenMinistern.

VomPrinzen

Eugen.

Graf vonSinzendorf.Graf Gund-acker vonSkahrcm-berg.

Guido Stah-remberg.

Maskeradeund Wirth-schaft amkaiserlichenHofe.

,2ZL L.XXXII. Brief. Fortgesetzte Nachrichten'

5) Das Obersthof- und Landjägermeisteramk.

6) Das Obersthoffalkenmeisteramt.

Man rechnet vierzigtausend Kammerbedienten in des Kaisers sämmtlichen deutschen Erb-landen. Die Besoldung eines Hofkammerraths ist dreytausend Gulden, eines böhmischenHofraths sechstausend Gulden, eines wirklichen Reichshofraths eben so viel, eines spanischenRaths zwölstausend Gulden, und eines Kanzelisten von diesem Collegio dreytausend Gulden.Die beständige des Grafen von Sinzendorf war vor zehn Jahren von fünf und vier-zigtausend Gulden.

Bey der Krönung in Prag im Jahre 172z machte der Kaiser sechs und neunzig neueKammerherren, und gab an sechszehn Personen die Anwartschaft auf diese Würde. Anitzterstrecket sich die Zahl der sämmtlichen Kammerherren auf zweyhundert und sechs und zwanzig.Die Staatssachen gehen anißt durch die Hände von vier Ministern.

lsubsuio von 8gvove (wie er sich in dieser Zusammensetzung dreyer Sprachen zu un-terschreiben pflegt) dirigiret das Kriegeswesen. Sein vollkommener Titel ist: EugeniusFranciscus, Prinz zu Savoyen und Piemont, Markgraf zu Saluzzo rc. Ritter des goldenenVließes, der Römisch-Kaiserlich - und Katholischen Majestät wirklicher Geheimer und Con-ferenzrath, Hofkriegsrathö-Präsident, Generaklieutenant, wie auch Dero und des Heil. Röm.Reichs Feldmarschall und Oberster über ein Regiment Dragoner, auch Generalvicarius allerSeiner Römisch-Kaiserlich- und Königlich-Katholischen Majestät in Italien besitzender Erb-königreiche und Landen.

Die innerlichen Reichsaffairen werden vornehmlich durch des Heil. Röm. ReichsVicekanzlern, Grafen von Schönborn, itzigen Bischof zu Bamberg und Würzburg besorget.

Die auswärtigen Staatssachen gehen durch des Grafen von Sinzendorf Hände, unddie inländischen Oecouomica oder Lameraiia stehen unter der Directr'on des Grafen Gund-acker Thomas von Stahremberg. Dieser ist ein Bruder des berühmten Rüdiger Grafenvon Stahremberg, der durch die Vertheidigung der Stadt Wien gegen die Türken im Jahrei68z sich einen großen Namen erworben hat, und hat dieses seines Bruders hinterlasseneWittwe geheirathet, wobey unter die Bedingungen der päbstlichen Dispensakion mit eingerücketworden, daß dieser itzige kaiserliche Kammerpräsident keinem Armen ein Almosen versagendarf. Nun steht es zwar in seinem Gefallen einem jeden zu geben, was er will; allein erhat indessen immer vielen Ueberlauf, und wird solche Gelegenheit von manchem unverschäm-ten Bettler gemisbraucht. Von diesen zween Grafen von Stahremberg ist noch der GrafGuido zu unterscheiden, welcher für einen der größten Generale seiner Zeit gehalten wird.

Unter die Ergötzungen, welche sich der kaiserliche Hof machet, ist die Wirthschaft, so inder Carnavalszeit gehalten wird, zu rechnen, ob es gleich wegen des strengen Ceremoniels solustig dabey nicht zugeht, als an andern Höfen bey solchen Maskeraden geschieht. VonDamen kömmt außer denenjenigen, die den Kammer- oder Stubenzutritt haben, niemanddazu. Der Kaiser tanzet etliche mal mit der Kaiserinn und den Erzherzoginnen: die Kai-serinn aber mit niemanden als mit dem Kaiser. Bey den deutschen Tanzen sehen bende nurzu, die Erzherzoginnen aber tanzen mit. In leßtverwichenem Lascchincz, (wie die Carna-valölust hier genennet wird) hatte man fast Noch, die verlangten Paare zu dieser Wirthschaftzusammen zu bringen, und mußte der Kaiser etlichen Kammerherren, Partey dabey zu ma-chen, befehlen. Man zieht gemeiniglich etliche Monate vorher die Zettel, und von solcherZeit an muß der Cavalier derjenigen Dame, welche ihm das Loos zugesellet, täglich mit ei-nem kougust entweder natürlichen oder gekünstelten Bluhmen, desgleichen mir kostbarem