Band 
[Zweyte Abtheilung.]
Seite
1482
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Deutsche

Lehen.)

Commercy.

Eifer widerdie Prote-stanten.

Verehrungdes Venera-bilis.

Keine ^sxla.

1482 xeix. Brief. Von Luneville, Nancy

auf den Knieen gewesen, ob man gleich versprochen hatte, solche den Zusehern nicht eher zuöffnen, bis der Herzog sich wieder aufgerichtet haue.

Die deutschen Lehen, welche in blomen^ nebst etlichen andern Stücken und Rechten be-stehen, hat der Herzog gleichfalls im vorigen Jahre und zwar durch einen Gesandten vonSeiner Kaisrrl. Majestät empfangen. Die Herrchsaft Commercy machet eine besondereLouverailwte aus, welche an den Prinzen von Vaudemont Karl Heinrich, ehemaligen Gou-verneur von Mayland, gegen andere Foderungen abgetreten war, und im Jahre 172g nachseinem Absterben ohne eheliche Leibeserben wieder an den Herzog von Lothringen gefallen ist.

Nicht nur die regierende oder herrschende, sondern auch die allein geduldete Religion inallen lothringischen Landen ist die römischkatholische, für welche der Eifer so weit geht, daßvermöge eines Edicts derjenige Unterthan, der sich gelüsten lasten würde, von derselben zurprotestantischen Lehre überzutreten, den Strang zu gewarten hat, wenn er auch gleich keinesandern Verbrechens schuldig ist. Dieses harte Gesetz kömmt vom Herzoge Karl dem zwey-ten, welcher General von der französischen l-iZuo gewesen und dadurch seine Orthodoxie derganzen Welt hat vor Augen legen wollen. Seine Nachfolger in der Regierung erneuernvon Zeit zu Zeit diese Verordnung, und wie ich von dem gelehrten k'rokcilore ch-ri^ l'ubllcizu Geneve, Herrn Neccar unter andern Nachrichten habe, so hat es sich noch unter dem vo-rigen Herzoge begeben, daß einer, der sich zu rechter Zelt aus dem Staube gemacht hatte, we-gen dieses Verbrechens in aufgehenkt worden.

Bey diesen Umständen ist destomehr zu verwundern, daß'man der Gemahlinn des Her-zogs Heinrich von Lothringen, Katharinen, einer Tochter des-navarrischen Königes Anton,und einer Schwester des Königes in Frankreich Heinrich des vierten, ihren protestantischenGottesdienst verstattet, wiewohl auch dieses nur auf dem Schlosse Mallegrange und in ge-heim geschehen mußte. Denen Protestanten, die sich als Reisende oder Fremde in Lothrin-gen aufhalten, machet man zwar wegen ihres Glaubens nicht die geringste Schwierigkeit,allein wenn sie hier sterben, so müssen ihre Leichen außerhalb der Gränzen des Landes zurBeerdigung gebracht werden. Von dieser Regel war so gar der in hiesigen Diensten alsgeheimer Staatsminister lange Jahre gestandene und um den Herzog sehr meritirte Baronvon Forstner nicht ausgenommen, und mußte dessen im Jahre 1724 verblichener Körpernach Markkirchen oder 8. kc^lario aux miner, so eine Tagreise von Nancy liegt und halbLothringisch und halb Birkenfeldisch ist, zum Begräbniß abgeführet werden.

Wenn das Venerabile oder le Dien vor einer Schildwache oder auch vor derHauptwache vorbey getragen wird, fällt diese auf die Kniee und präsentiret mit entblößtemHaupte das Gewehr, indessen daß die Trumme! dabey gerühret wird. Der Eifer der Ka-tholiken geht zu Cölln, im Stifte Trier und andern benachbarten deutschen Provinzen inmanchen Stücken so weit, daß selbst die Katholiken aus andern Landern vieles als abergläu-bisch daran auszusetzen finden; man muß aber gestehen, daß die Lothringer ihnen wenig dar-innen nachgeben. Mit den Franzosen haben sie indessen doch dieses gemein, daß sie denMissethätern keine Freystäte in geistlichen Orten und Gebäuden verstatten, wodurch vielenMisbrauchen vorgebauet wird.

Der Adel des Herzogthums Lothringen befaß ehemals viele herrliche Vorrechte, undhatten sie in corpore als Landstände bey den Anstalten des gemeinen Wesens mit zu sprechen;allein unter dem Herzoge Karl dem vierten sind sie um dieses Kleinod gekommen, und seitsolcher Zeit haben sie ein großes von ihrem Ansehen verlohren, ob sie gleich noch einträglicheLehengüter besitzen, auch die Gewohnheit eingeführet ist, daß ein bürgerliches oder Bauern-Gut, so der Conmbution unterworfen ist, von derselben frey wird, sobald ein Edelmann sol-