Band 
Fünfter Band.
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r§2 Beschreibung der Lander vorn Vorgeb. der guten Hoffnung

17! z Das Vormundschaftsgericht besteht aus sieben Personen. Der Viceprasident desLolbc. großen Raths ist darinnen Präsident. Dazu kommen drey Bediente der Gesellschaft, undsoviel Capebürger, von denen einer ordentlich Viceprasident ist. Ohne Einwilligung diesesschafllge- Gerichtes, kann kein bemittelter Waise vor dem fünf und zwanzigsten Jahre Heimchen.

"cht. Das geistliche Gericht ist zu besserer Regierung der hiesigen drey reformirten Kirchen

Geistliches angelegt. Es besteht aus den drey Geistlichen dieser Kirchen, sechs Acltesten, oder Kirchen-gericht. Vorstehern, deren jede Kirche zweene hat, und zwölf Oberaufsehern über die Armen, derenin jeder Pfarre viere sind. Wenn man für Arme Geld haben will, so wendet man sich andieses Gericht, stnd die Sachen sind so wohl angeordnet, daß man in allen Colonien keinenBettler sieht. Es wird auch eine Versammlung in jeder Kirche gehalten, die aus einem derreichsten und vornehmsten Eingepfarreten, als Präsidenten, dem Geistlichen, zweenen Kir-chenyorstehern, und den vier Armenaufsehern besteht.

Gemeiner In jeder Colonie befindet sich ein gemeiner Rath, der aus einer Menge Bürger, dieRoch. zu jeder gehöret, besteht, und von dem großen Rathe, aus einem Verzeichnisse, das die Bür-ger jeder Colonie überliefern, erwählt wird. Da der Justitzrath zu Cgpestadr sitzt, so hatder gemeine Rath wenig zu thun, als die Abgaben einzufordern, die von dem großen Ratheauf die Bürger gelegt werden. In den andern Colonien aber sind die gemeinen Rathe, Ge-richte, die viel Geschäffte und großes Ansehen haben. DieLanddrosten jeder Colonie präsidi-ren in selbigen. Sie entscheiden alle Sachen, die nicht über hundert und funftig Guldenauskragen, und bestrafen die meisten Verbrechen, die innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit began-gen werden, besonders was Sklaven versehen.

Ariegsräthe. Es sind zween Kriegsräthe, einer zu Capestadt, in dem ein Mitglied von dem großenRathe allezeit Präsident ist, und neune von den vornehmsten Kriegbbedienten der Cape-colonie zu Beysitzern hat. Der andere wird in der stellendoschUchen Colonie -r) fürdiese und die drakensteinisthe gehalten, und der Landdrost jener Colonie ist Präsident,über neun der vornehmsten Kriegsbedienten beyder Colonien. Jeder Rath hat einen Se-cretär, und die Soldaten werden alle Jahr einmal gemustert. Läuft einer von den Skla-ven der Gesellschaft von seinem Herrn, oder erscheint ein feindliches Unternehmen der Hn-tentoten, so senden diese Rathe, auf Ansuchen, einen Hausen Reuter aus. Die Bürgersollen die Nacht über Wache halten, welches aber nicht sehr geschieht ä).

Der gegenwärtige blühende Zustand der angebauten Oerter auf dem Vorgebirge, isteine vortreffliche Probe von der unermüdeten Klugheit und Arbeitsamkeit der Holländer.

Unkosten der Die Unkosten der Regierung in Besoldung ihrer Bedienten, die in Ehrenstellen stehen,Regierung, oder keine haben, belaufen sich jährlich auf ekwan vier mal hundert tausend Gulden. DesStatthalters Stelle trägt etwan sechstausend Gulden ein. So große Unkosten zu bestreiken,bekommen sie den Zehenden von allen Einkünften der Ländereyen. Die Zölle auf Wein,Toback, Brandtewein, und Bier, sind um siebenzigtausend Gulden verpachtet. Dieses,nebst dem Vortheile, den sie von den Waaren hier haben, den man auf fünf und siebenjizvon hundert rechnen kann, bringt die Unkosten der Regierung beynahe wieder ein; und dadie Colonien täglich zunehmen und sich ausbreiten, so hat die Gesellschaft Hoffnung, bald

sichern

«d Sie heißt hier. und oft anderswo, die Hel, setzers oder Druckers, welches unsere Muthmaßunglenbogische, aus Versehen, vielleicht des Ueber» oben auf der 154 Seite, Anm. «) bekräftigt.