Z86
Reisen nach dem Reiche China.
16 § - Daß Ew. Majestät in Erwägung dessen, daß die Reise der Holländer ausErzählung ihrem Vaterlands, bis hieher, sowohl beschwerlich, als gefährlich ist, ihnenoerIesmten.Erlaubniß ertheilen, alle fünf Jahre hieher zu kommen, und an diesem Hofe
'-- ihren Tribut zu bezahlen; und nicht öfter. Und dieses thun Ew. Majestät, um
^ §!? der ganzen Welt zu zeigen, wie bereitwillig Sie sind, die entferntesten Fremd-schristen.' linge in ihrem Busen aufzunehmen, was den weg anbetrifft, den sie zu neh-men haben, wenn sie hieher kommen: so wird für gur befunden, daß ste durchdie Provinz Ranton -I reifen, und keine andere Straße erwählen sollen. Undwas die Gestarrung der Freyheit ihrer Handlung in den Landen Eurer Majestätanbetrifft, davon ist bereits eine deutliche Erklärung bekannt gemacht, daßnämlich Ew. Majestät einen Mißfallen daran habe; so daß von dieser Sachenichts weiter zu sagen nöthig ist. Dem ungeachtet mögen sie, wenn sie vorEurer Majestät erschienen sind, einige gewisse Dinge kaufen und verkaufen.Doch müssen sie sich überall nach solchen Gesetzen richten, welche in diesemReiche, in Ansehung aller Fremden, gemacht find: und sich in der Arc undweift zu kaufen und zu verkaufen, genau nach denen Geftycn und Verordnun-tzen verhalten, welche dieferwegen eingeführet sind. Hierüber soll auch mit allerWachsamkeit gehalten, und das Vergehen dawider, mit der gesetzten Straft,auf das strengste geahndet werden. So oft sie kommen werden, ihren Tributzu bezahlen, "so soll ihre ganze Anzahl, sowohl an Herren, als Rnechten, nichtüber hundert Personen steigen. Von diesen sollen nur zwanzig bey Hofe erschci-_ nen: die übrigen aber sollen in Ranton zurück bleiben. Und iyrgedachte zwan-zig Personen sollen zwey Oberhäupter allemal mit sich bringen, wovon der eineein Gelehrter, der andere aber ein Soldat seyn kann. Die Mandarinen sollenfür eine starke wache sorgen, um sie nach Hofe zu begleiten, und bey ihrer Zu-rückkunft dahin zu sehen, daß sie beysammen bleiben, und auf dem Mege nichtvon einander laufen. Bey ihrer Ankunft zu Ranron aber sollen sie dahin besorgtseyn, daß sie sogleich wiederum in ihr Land zurück kehren, weil ihr Verweilenan der Geeküste von Ranton nicht rarhsam zu seyn scheint.
Wschi
chrinr
äjvsrftÄ ZähreWthlMWtchnKüche k
Äch, jmKuMealchickichtMnlonchiMn
ä»,aisi
sem
chiiL«
ich MTUchiEHeraus u
„ Dieses ist die Meynung Eurer Majestät Raths der Bittschriften. Weil aber derselbe ^t gech„ sich nicht unterfängt, etwas gewisses darüber zu bestimmen, was dabey thunlich oder nicht chMK„ thunlich sey: so überreiche ich, der Vorsitzende Rath in dieser Versammlung, Eurer Majestät rich deck„mit unterthaniger Ehrfurcht diesen Bericht, und bitte, Eure Majestät wollen, zu einer si Briefe.„ endlichen Bestimmung dieferwegen, Dero königliche Verordnung ergehen lassen. Gegeben H'K„in dem dreizehnten Jahre Seiner kaiserlichen Majestät Ran chi, den siebenten Tag des Wer die 2„ siebenten Monats „. rH An,
Zweene Tage nach der Ausfertigung dieses Berichts, wurde folgende Verordnung desKaisers bekannt gemacht:
NjiAch ihH »e
Die
5) Es erhellet a»s einer Frage, die man dem Van r ) Allein, diese Erzählung des Pater Ballon, '^oorn vorgelegt hat, daß sie auf der Straße von ober Belial, scheint falsch zu seyn. Denn die H°l> .
Ranton kommen sollten. ' ,z„dec ^