Vorrede.
^ ob ein or t bevesriget , oder in einem schlech-ten äetenlions-stand , ja wohl gar offenstehe ? ob die sorrtkcacivn nach der altenoder neuen manier angeleget ; mit wasfür aussen - wercken, Wasser - graben / wäl-len und dergleichen er versehen ; wie diethore verwahret; ob/ und welche cirLöel-len / schlöffet- / Gres, mn- oder ausserhalbdes ortS befindlich; wann er an einemmeer / see/ oder fiuß liget, ob ein guter siche-. rer und wohl verwahrter see Hafen dabeyangeleget ; was er für platze und thürnehabe?
Kommt man in einen ort hinein; sozeiget sich noch mehr merckwürdiges / sowohl an gebäuen , raritäten und inn«wohnern : jene seyn entweder geistliche,als cacbeärsl- oder dom-kirchen / Mün-ster, kirchen, capellen, clöster samt denenthürnen, altären, orgelwerckcn, Gottes-ackern, unlvsrlicüten / »/mnalien, colls-gien, schulen, Kolpirale, waysen-Häuser,armen - hau<er, rc. oder weltliche: als pal-laste , schlösset- , tust - Häuser, märckte,grosse platze, rath- zeug- kauff- zuchk- korn-amt- und zoll- Häuser; gemeine wohnun,X 4 gen,