in America. V Buch. x Cap. 567
weil sie nur ihre äußerliche Schönheit hochschätzet«», oder weil es nach dem Ausspruche eines Beschreib,gewissen Spaniers, das Schicksal dieses Metalles also mit sich bringt, daß es dem Men-vontteuspa-
fthen mehr zu Befriedigung seiner unersättlichen Augenlust, als zu einem Mittel gegen _,
wirkliche Bedürfnisse, dienen solle /).
Die Regierung des Reichs war in allen und jeden Stücken merkwürdig. Gleichwie Regierungs-eine Oberrentkammer, darunter alle übrige stunden, errichtet war: also fehlte es auch nicht 'Ewern,an einem Obergerichtöhofe, an einem Kriegesrathe, an einem Handlungsrathe, und an einerReichsregierungskammer. Hier wurden nicht nur alle wichtige Sachen unmittelbar ange-bracht, sondern man konnte sich auch von den Urtheilen der geringern Gerichtshöfe auf denAusspruch des höchsten Gerichts berufen. Dem ungeachtet hatte jedwede Stadt noch beson-dere Beamten, welche unter der Aufsicht der dasigen Gerichtshöfe alles, was eine geschwindeErörterung erforderte, besorgeten. Es giengen diese Beamten, welche mit den europäischenSchultheißen viel Aehnlichkeit haben, zu gewisser Zeit mit einem Stäbe, welcher das Zei-chen ihrer Würde war, in der Stadt herum, und hatten einige Häscher bey sich. Ungeach-tet nun ihre Gewalt nur das Policeywesen betraf, so hatten sie doch einen Gerichtshof, wel-cher summarisch und ohne etwas niederzuschreiben, verfuhr. Beyde Parteyen brachten ihreZeugen mit sich, und die Sache wurde auf der Stelle entschieden, doch konnte man sichallemal noch auf den Ausspruch eines höhern Gerichts berufen. Der Eigensinn solcher ver-stockten Zankgeister, welche aus bloßer Hartnäckigkeit alle Gerichtshöfe durchliefen, hattekeinen andern Zaum, als eine Vermehrung der Strafe, oder eine Geldbuße, doch nur aufden Fall, wenn sie vor allen Gerichten sachfällig wurden. Geschriebene Gesetze waren imganzen Reiche nicht vorhanden. Die Gewohnheit galt statt des Rechtes, konnte auch aufkeine andere Weise, als durch den Willen des Kaisers, abgeändert werden. Uebrigens be-setzte man alle Rathskammern theils mit vermöglichen Leuten, die man für bewährt gegendas Bestechen hielt, theils mit solchen Personen, die sich entweder im Kriege, oder auf an-dere Weise hervorgethan hatten. Ihr Amt erforderte es, nicht nur Missethaten zu bestra-fen, sondern auch rühmliche Thaten zu belohnen. Sie mußten auf geschickte Leute Achtgeben, von ihrer Kunst zuverlässige Nachricht einziehen, und dem Hofe davon Bericht er-statten. Den größten Eifer forderte man von ihnen in Bestrafung der Mordthaten, Dieb-stähle , des Ehebruchs und aller auch der geringsten Unehrerbiethigkeit gegen die Religionund die Majestät des Kaisers. Andere Fehler fanden leicht Verzeihung; denn bey diesengriff die Religion der Gerechtigkeit ins Schwerdt, und erlaubet« sie. Hingegen wurde dieUntreue eines Beamten mit dem Tode bestrafet. Wer ein öffentliches Amt verwaltete,dessen Fehler waren alle wichtig. Motezuma trieb in diesem Stücke die Scharfe bis aufsäußerste. Er ließ den Richtern durch die dritte, vierte Hand, und auf eine Weise, die ih-nen nicht verdächtig seyn konnte, Geld anbiethen, um zu sehen, ob sie sich bestechen ließen.
Geschah
„abgenommen war, gieng das Frauenzimmer, das „nete sich nur an die Wand.,, 2 Der. 17 V. 7 Cap.
„ihm Handwasscr gereichet, und währender Mahl- »-) Soli« z B. r; Cap. -Herrera saget,unmit-„zeit stehend aufgewartet hatte, zum Gemache hin- telbar nach gehaltener Mittagsruhe habe der Kaiser„aus; ein gleiches thaten auch alle übrige Anwe- die Großen des Reichs vor sich gelassen, nachgehends„sende. Es blieb niemand da, als die Befehlshaber sey die Musik gekommen, und auf diese ein Schau-ten der Wache. Bekam der Kaiser Lust zu schla- spiel gefolget. Ebendas. 7 Cap.
„fen: so blieb er auf seinem Schemel sitzen, und leh- r) Solls 3 Buch, a. d. 54z Seite.