Band 
Dreyzehnter Band.
Seite
603
JPEG-Download
 

irr America. V Buch. X Cap. 6oz

Jedweder Cacique genoß in seinem Bezirke alle Landesherrlichkeit. Alle seine Unter- Beschreib,thanen mußten ihm eine besondere Steuer bezahlen, ja, es waren sogar diejenigen Herren, vonNeuspa-welche ihre Güter nicht erblich, sondern nur als ein kaiserliches Geschenk besaßen, nicht ein-mal hiervon ausgenommen. Sogar die Beamten bezahleten eine Steuer von ihrem Amte,gleichwie die Kaufleute von ihrer Handlung. Hingegen waren sie von andern Diensten, der Stturen.als zum Beyspiele von Schanzen, Drohnen, und andern Schuldigkeiten des gemeinenMannes, besreyet. Ja sie hatten einen Syndicum, den sie aus ihrem eigenen Mittel wäh-lten , und zu Berichtigung ihrer Rechnungen und übrigen Angelegenheiten bey dem Lan-desherrn gcbraucheten. Am allerschlimmsten unter allen steuerbaren Unterthanen, warendiejenigen Ackersleute daran, welche keine eigene Grundstücke besaßen. Man nennete sieNlapcquen. Alle übrige Unterthanen konnten entweder für sich, oder in Gemeinschaft, ei-gene Grundstücke besitzen, nur die Mayeguen dursten sie nicht anders als Pachtweise innehaben. Sie durften dasjenige, was sie baueten, weder mit einem andern verwechseln,noch gänzlich liegen lasten, und davon gehen. Den Pacht errichteten sie vermöge einesalten Vergleiches, dessen Ursprung niemand wußte. Ihre Herren hatten sowohl die hoheals die niedrige Gerichtsbarkeit über sie. Zu Kriegesdiensten waren sie zwar ebenfalls ver-pflichtet, indem hiervon kein Mensch ausgeschlossen war; unterdessen wurde doch sehr sorg-fältig darauf gesehen, daß ihre Anzahl nicht allzusehr abnehmen möchte, und mußten dieLeute gewiß sehr nöthig im Felde fallen, wenn man nicht daran gedenken wollte, daß dieMayeguen zum Ackerbaue nöthig sielen.

Niemand war von der Steuer befreyet, als die Kinder, so lange sie unter ihrer Glei-tern Gewalt stunden; imgleichen Witwen und Waisen, alte Greise, und im Kriege ge-lähmte. Sie wurde sowohl in Städten, als auf dem Lande, sehr ordentlich erhoben. Diegemeinste Abgabe bestund in Maiz, Fassten und Baumwolle. Die Kauf - und Werk-leute erlegeten dergleichen Dinge, womit sie handelten, oder die sie verarbeiteten. Man for-derte die Abgabe nicht von jedwedem besonders, sondern es war jedweder Innung et-was gewisses auferleget. Dieses vertheilete sie unter ihre Mitglieder, und jedweder machteseine Hauptschuldigkeit daraus, seinen Antheil abzuführen. Die Getreydeabgabe erlegeteman nach der Aernte, die Kauf und Handwerksleute hingegen bezahleten alle zwanzig Ta-ge, das ist alle Monate. Dergestalt liefen das ganze Jahr über Steuern ein. Da nuneben diese Regel auch in Absicht auf das Obst, auf den Fisch - und Vogelfang, auf die Fe-dern und das irdene Geschirr cheobachtet wurde: so waren die Haushaltungen der Landes-herren beständig, und ohne die geringste Verwirrung, wohl versorget. Bey Miswachse oderansteckenden Seuchen wurde nicht nur gar keine Steuer erhoben, sondern es versorgetenvielmehr die Caciquen ihre Unterthanen, wenn sie es bedurften, aus ihren Vorrarhshäu-sern. Den Armen reichete man Lebensmittel, den vermöglichern Saatkorn. Die persönli-chen Dienste der Mayeguen bestunden darinnen, daß sie der Caciquen Gebäude aufführen,absonderlich aber alle Tage Holz und Wasser zutragen mußten. Diese letztere Schuldig-keit war unter die Dörfer und ihre Vierthel eingetheilet, also, daß die Reihe einen jedwedennur selten traf. Kam es zum Bauen, so schritten sie mit nicht minderer Geschicklichkeit, alsEifer dazu. Männer, Weiber und Kinder hatten ihre gefetzte Stunde zum Essen. Manhat zum öftern bemerket, daß sie wenig fördern, wenn sie einzeln an die Arbeit gestellet

Gg gg 2 werden,

m) Ehendas.