Buch 
Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
JPEG-Download
 

Vorrede.

also / daß er 4. Heer-Züge gegen selbigen in Italien vornahm.Endlich aber brachte ihn die unglückliche Schlacht unweit Ligna-no d. 24. Maji 117& auf bessere Gedancken/ sich mitIhro Pabstl.Heiligkeit Alexandro III. zu vergleichen/ wie dann auch geschehen.Dieser Kayser verliehe die weltliche Reichs-Erb-Aempter/ so son-sien an keine gewisse Häuser gebunden waren /urenen HäusernPfaltz/ Sachsen und Brandenburg / wie auch an Böhmen/ des-sen Hertzog Uladislaum er zum König / ingleichen viele Städtezu Reichs-Städten gemacht / das Römische Reich erstlich Sa-crum, oder das Heilige genennet / und sich gleichfalls den Titul/Semper Augustus, oder allezeit Vermehret/ beygeleget/ da manfeine Vorfahren bis anhero nur Imperatores Romanorum Augu-stos genennet.

Heinricus VI. Friderici Barbarossa Sohn/ erhielt endlich/nachlanger Mühe/ vom PabstOmlestmo II. die KayserlicheKrönung/und unternahm sich das Reich gantz erblich zu machen/ indem erdargegen versprach / Sicilien und Neapolin dazu zu schlagen; al-lein obgleich $0. Stände solches schon bewilliget hatten / so wi-dersetzten sich diesem stürnehmen der Ertz-Bischofs von Mayntz/und die Sächsischen Dürsten so hefftig / daß er davon abstehenmuste. Nach seinem Tode entstund in Teutschland / wegen derWahl eines neuen Kaysers / grosse Uneinigkeit / welche viel Un-ordnung nach sich zöge/ bis endlich/ nachdem der von einer Par-they erwählte Kayser Philipp / Hertzog von Schwaben / vomPfaltzgrafm Otten von Wittelsbach Anno 1208. zu Bambergwar erschlagen worden / Hertzog Otto von Sachsen / HertzogHeinrichs des Löwen Sohn / ohne fernern Widerspruch Kayserward / welcher auch noch selbiges Jahr auf dem zuFranckfurchgehaltenen ReichS-Tage bekräfftigte/ daß das Reich nicht erb-lich sey / sondern auf der freyen Wahl beruhe. Er saß aber auchnicht lange still/ sondern gerieth in unnöthige Mißhelligkeiten mitInnocentio III. dahero er dann selbsten seines Unglücks eigenerSchmid gewesen / indeme er durch seine ungegründcte Strittig,

keiteu