a o Lib. I. Cap. I. Von dem Ursprung und Verordnung _
welcher auch die Stadt Rom/ als die Mutter von Constantinopel/ mit gros-sem kelpeäb unter seine ProteLiion nahm. Nach der Zeit wurden die Lon-gobarden in Italien mächtig / und droheten Rom zu belagern / dahero diePäbste sich zu den Fränckischen Königen wandten / und um Hülffe und Ret-tung dieselben ersuchten; unter andern sind die Worte/ welche Pabst Zacha-tias meinem Brieff an den Fränckischen König gebraucht, sehr merckwürdig:3ct> bitte / ihr wollet euch des Apostels Petri Sache lassen zu Hecyt ngehen / und was ihr dem portner des Himmels zu verehren zugesa-get/ ihm auch wüc cklich zu gestatten euch bearbeiten/ bedencket/ wieein starcker Anmahner derselbige sey / und lasset euch keine Beredun-gen/ noch Gaben von eurer Zulage zurück halten / damit ihr nicht inewige Traurigkeit verfallet / und verdammet bleibet im künffttgen;
2 ch beschwöhre euch bey GDtt dem Allmächtigen / durch dieochgeehrte Jungfrau die Mutter Maria / durch alle HimmlischeHeerschaaren t durch das jüngste Gericht / was ihr dem Heiligen Pe-tra zugesaget/ daß ihr diefelbigen Städte und Oerter gelieffert zuwerden verschaffet. Dann darum hat euch GDtt durch meineDemuth/ vermittelst des H. Apostel» Petri , zum Röntge gefalbet/daß die Kirche durch euch erhöhter werde rc. Pipinus und CarolusM. bändigtm und bezwungen also die Langobarden / retteten den HeiligenStuhl / und Larolus M. ward vom Pabst unter Zuruffung alles VolckSzum Kayser ausgeruffen / worauf er einen Vergleich mit dem GriechischenKayser traff/ welcher alles that / um den Franckifchen König zum Freundezubehalten. Carolus bestattigte auch nicht allein die donationem Con-stantini lri. sondern beschenckte auch den heiligen Stuhl zu Rom mit ande-ren Ländereyen/und versprach demselben / als Advocatu.. Ecclesia:, beydemBesitz zu eryalten/ und zuäesenäiren. Wie der Larolinische Stamm en.$n. mit Ludovico IV. ausgestorben / und die Teutschen sich von denenFrancken absonderten/ zohen flch «dermal in Italien allerhand trübe Wol-eken auf/ biß K. Otto titagnu, aus Sachsen Lsrengarium A. 961. über-wand / und das Longobardis Reich sich von neucmunterwarss/ welchesauch biß auf diese Stunde bey den Teutschen verblieben. K. Otto M ignuszog hierauf nach Rom / mid erhielte a. 962. »on dem Pabst die KaystrlicheKrone / und vereinigte die Beschirmung des Heiligen Stuhls zu Rom der-gestalt mit dem Teutschen Reiche/ daß wer dieses Reich beherrschest/zugleichzu der Protection und Advocatie von Rom verbunden seyn sollte. An-gleichen ward der Römische Kaysers-Inul dergestalt mit dem TeutschenReich combiniret/ daß wer hinfüro König in Teutschland wäre/ auch denNahmen eines Römischen Kaysers zu mehrern Spiendeur führen sollte/ ob-gleich