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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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_ deren Rrönung/Freyheiten und Gerechtigkeiten. ,75

chec Coltegial-^cuj veranlasset / wurde sogleich placidirct/ daß die mitallen vortrefflichsten Qualitäten und höchstem Verstand begabte Vayse-rinEleonora/ in ihrem hell-scheinenden Glantz gleichsam verneuet/ unddie ob sich tragende hohe Würde / mittels solenner Aufsetzung der Rö-mischen Layser-Lrone/ destomehr confirmiref/ und bestätigt werdensollte, (^uia Imperatrix tot Ooronationes petere poreit» quantumjpte Imperator» zumaien dergleichen Loronariones, ohne das/ in Arbi-trio Augusti & August» dependiim

Multz ab ObermSchönfeld/ traft. Aur. deReprafent.Jur. Ma-ßest. part. 1. cap. 23. /. 3.

Wurde demnach nicht gesaumet / alle darzu gehörige prrpararoria, so-wol in locoCoronatiorus, als Epulationis zu veranstalten/und wurdennicht allein etliche Kuchen auf denen Gassen auferbauet/ sondern auch aufdem Rarhhauß der oberste Saal mit allerhand rarenJndiansschen Tep-pichen ausgezieret/und mit den schönsten Wand-undKron-Leuchtern be-hänget/ die Layserltche/ Ldur-und Fürstliche Tafeln/nebst denenCredenz-Tresuren/ sambt der besondern Bühne vor die Kayserliche Mu-sicanten/ an Ort und Stelle achoustiret: Der Krönungs - Ort aber inder Dom-Kirchen zu unser lieben Frauen/vor dem Altar/so bey dem eiser-nen Gatter ausserhalb des Chors siehet/ angeordnet/und mit den, kostba-resten Kirchen-Ornar, ausgeziert. Solchem nach nun e Regione , fastmitten in biavi kcclesiL, war unten ein schwebender Baldachin, gleich-sam auf einem Thron / drey Staffeln hoch / der August» imperatricisBet-Stuhl zum Knien und Sitzen angerichtet/und mit gantz güldenemund silbernem Stuck verkleidet/ zu beyden Seiten hinterwärts waren etli-che Bancke zum Niederknien / mit rothem Sanunet überzogen / für derDayserin Obnst-Hofmeisier/ Herrn Grafen Carl von Wallenstein/ undDero Obrist-Hofmessterm/ Gräfin von Bucheim gestellet; Ex parreEvangelii, nicht weit von besagtem Altar stunde ein kleines Tischlein mitrothem Sammet bedecket/worauf drey carmesin-roth-sammeteneKüssenlagen / deßgleichen die Reichs-lnkignia, als Krön/Scepter und Reichs-Apffel geleget wurden ; Nachgehends stunde an dieser Seiten/unter ei-nem prächtigen Baldachin, der Kayserliche Thron/vier Staffeln hoch aufzwey Sessiones mit Gold-und Silber-Stuck behänget; ohngefehr dreySchuhe davon/folgtederGeistirchenHerren LvurfülstenBanck/zumKmen und Sitzen/ von rothem Sammet und güldenen Fransen ausge-macht/ auch mit dergleichen Polstern beleget; Nach diesen waren de»

Geist-