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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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deren Arönung/ Freyheiten und Gerechtigkeiten.

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sie mit besonderer Reverentz empfienge/ for/fx Consecrator aber sprachdiese Wort: Sta, & retine locum R'gium , und begäbe sich so dannwieder vor den Altar / und gab das Scepter und den Reichs-Apffel de»nen Herren Assistenten/ welche beydes auf das Tischlern beiM Altar le-geten; unterdessen wurde mit demOstseio Missie Mter einer überausschönen Music fortgefahren / und langte Thut,Trier beyden Majestä,ten das Evangelium zu küssen/und empfiengen dabey Pacan& Incen-sum. Kurtz hierauf führte man Jbre Majestät die gekrönte Rayse-xim mit der Cron aufdem Haupt/wiederum mit vorigem Comitat vorden Altar ad Offertorium , und gaben Deroselben beyde Herren Assi-stenten das Scepter und den Reichs-Apffel/ die Dayserm aber knietenieder / und küssete das von dem Herrn Consecratore gereichte Paten/und opfferten hernach ein schönes Stuck Gold/ worbey die consuet«kreces gesprochen/ Ihre Majestät wieder in den Kayserl. Thron be-gleitet/ nachgehends ohne Krön und inlignien übermalen zu dem Altargeführet/ und von dem Herrn Consecratore cornmuniciret wurden»Nach geendigter Communion brachte man Sie wieder in ihr vorigesOrt / der Herr Abt von Fulda setzte Derselben die Cron auf / Lhur-Trier und Lhur-Löttn gaben den Scepter und den Reichs-Apffel indie Hände/ und damit endigte sich das Ambt der Heil. Messe/ das TeDeum Laudamus wurde gesungen/und geschahe hreraufdie andere Sal-ve gleich der ersten; Thur»Mayntz / Tdur-Trier und Lhur-LöUwlegten im Chor Ihre eontiücialia ab/und hingegen ihren Chnr-HabiLan / und verfügte sich ein jedweder/der vorigen Ordnung nach/ an die be-hörige Stell/ und gienge die?rocession aus der Kirchen über eine mitschwach / weiß und gelbem Tuch belegte Brücken / auf beyden Seitenstünde die Löbliche Burgerschasst im Gewehr bis zum Rahrhaus zu Fuß/beyde Majestäten mengen in ihrem Kayserl. Ornat , mit den Cronmauf den Häuptern / samt den ins-gnien in den Handen/sehr prächtig/un-ter einem grossen / mit dem Röm. Retchs-Adler ausgezierten Himmel/welcher durch 16. Herren des Augspurgischen Magistrats von lauterAdelichen Gesch'-chtern Abwechselungs - Weise getragen wurde. NachIhrer Majest. d / &om. ^aysetin aber folgte Lbur-Maynn / vlbur#Trier und Thur-Tölln/ welchen durch Ihre Marschallen das Chur-Schwerdt in der Scheiden / wie auch das Ertz - Bischoffliche doppelte.Creutz vorgetragen worden: dann die drey weltliche Reichs-Fürsten/der Herr Abt zu Fulda/ der Bifchoff zu Brixen/ und der Abt zu Kempten.AlsnurrdieganLeEroceLon aufdemRahthaus angelanget wäre/und

3) die