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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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_de ssen Hoheit/ Rechten und Ländern. _291

' Das Lburfürstliche Wapoen -Gchttd ist dmch einen Zwerg«Schnitt entzwey getheilet/ und halt in sich der obere fünff/ und der un-tere vier Feldungen: Das erste Feld so schwartz ist / zeiget an dasPfal-tzische Wappen / durch einen Güldenen Löwen : In dem andern befin-den sich entworffen die Bayrischen Wecklein ; Die dritte Feldung de-norirt mittels eines schwartzen Löwens/ das Wappen des HertzogthumsJülich: Das vierdte exkibirt dasClevischeJnsiegel/ mittelst des mitder Lilien gezierten Zepters. Auf dem funfften Feld reprssentirf sichder rothe Löw/ des Hertzogthum Berams; Das sechste/so Silberfarb/legt an Tag das Zeichen der Grafschafft Veldentz / durch einen mit gül-dener Zung und Klauen gezierten blauen Löwen. Der siebende mit einerwürffkch-gemachten Bind oder Balcken / weiset auf die Mappen derGrafschafft Marck; Der achte begreifst in sich die Ravensbergische Eck-balcken; Der neunte/ so Goldfarb/zielet mit einer schwartzen Binde oderBalcken auf dasFürftenthumMörs/ ober diesem völligen Schild ist zufthen ein ander rothes Schildlein / und wird alles von fünff offnen Hel-men bedecket / der erste bedeutet Bayern / der andere Gülich/ der dritteund mittlere Lhur-Pfaltz/ der vierdte Eleve / und derfünffte die Marcki-ckische Grafschafft. Das Lbur-Wappen ist der Reichs- Apffel im ro-then Feld/wegen des Ertz-TruchsenAmpts.

Des Churfürsten von pfaly seine Länder sind:

1) Die Obere pfaly mit der Graffschafft Lham.

2) Die Untere Pfaly wird in fünff Ober-Aempter disseits desRheins/und zehen jenseits situiite eingetheilet.

3) Das Hertzogthum rteubmg.

4) Das Hertzogthum

s) Das Hertzogthum Bergen.

6) Die Grafschafft Spanhetm.

7) Die Grafschafft Veldeny.

8) Die Herrschafft Ravenftein/ und mehrere.

Das Hauß Bayern / welches durch die Frantzösische Alfianz in dieAbnahme gerathen / und auf den gewesenen Churfürsten / Maximilia-num Mariam Emanuel, n. n.Jul. Anno 1662. beruhet / hat gleichenUrsprung mit dem Hause Pfaltz/ wie erwehnet worden; Was für Ver-änderung im Bayerlande/ seit der Höchstadter Schlacht den i z. Aug.Anno 1704. vorgegangen/ ist aus folgender zu Regenspurg publicirterLpeciticarion zu ersehen: , Ä

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