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__ vorn Todschlag.
gen und Fi ey-Stäkke zu tuen befohlen / dahin em ungefährer Todschlägerfiiehen und sicher bleiben möchte / wirwok (znBezeugung/ daß der Todschlageine schwer« Sünde scye/) eben hiermit ein ungefährer Todschläger ist gc,strafft worden/ daß er in der Freystakt bleiben / und als im Exilio von seinenFreunden abgesondert/ fein Leben verzehren müssen/ s.Mos.4. Sowird Noch.wehr/hier nicht ger edet von derNöch-Wehr/ da einer von einem Mörder überfal-len/ sich schützen und vertheidigen/ und die Noth-Wehr gebrauchen muß / weiler nicht entweichen kan/ nirgend keine Hülste/ und in der Eil so viel Zeit nichthat/ daß er die ordentliche Obrigkeit um Schutz und Errettung «müssen kön-tti wiewol auch ein solcher Mensch / der Noth-halben sich zuwehren / einenTodschlag begangen / sich dessen nicht hoch zu rühmen noch zu erfreuen hat/sondern zuGOkk senfftzen/ und ihn / wegen vergossenen Menschen-Bkurs/um Verzeihung bitten soll. Es werden auch allhier ntcsjt gemeines recht- Krkgfmassige Kriege / daein Soldat in einem öffentlichen / rechtmässrgen Krieg fürdie Religion und F eyhen deß allgemeinen Vatterlandes streitet / und demFeind/ wo er kan/ einen Abbruch ihm: Dann in solchem Fall lehret der HErrselber unsere Hände streiten / und ist übel zuftieden/ wamr manseinen Feindenunzeitige Barmhertzigkeit meigek / wie das Exempel Sauls außweistt/r. Gam. 15. Dann das ist nicht der Menschen / sondern G Ottts eigeneRäch an seinen Feinden. Noch weniger ist gemeiner die Weltliche Obrig- Obrtgkrtkkeit/ die vermög ihres tragenden Amts dielasterhafftt Personen/ nach Gestaltdeß Verbrechens / nicht allein an Gut und Ehren / sondern gar an Leib tmbLeben straffet/dmindieordentlicheObrigkeitvonGOtt eingesetzet/träger dasSchwerdrnicht umsonst/ sieist GOttesDienerin / ein« Racherinzm Straffüber dic/ so Böses thun / Rom.r;. Sondern es wird durch das Tödeen im ^ Mord be.ftinssicn Gebort gemeiner und verbotren derjenige Mord und Todschlag /da schriebt«/em Mensch seinen Nächsten/ wer er ist/ auß Feindschasst/ Zornund Rachgierentweder mit der Faust/ oder mit irgend einem Instrument / mit einem Holtzoder Stein/ oder Eisen/ oder mit ememDegen/ Spieß oder Büchsen/entwe-der wirsst / schlaget / stösser / sticht oder schiesser / und darmit also verletzet / ver- und unter!,wunder und beschädiget / daß er entweder so bald aufder Statte sitzen bleibet/ sthndr» /oder doch trittst mit mehr lauster/oder hat lang daran zu dauen / biß er endlichsolches empfangenen Schadens halben / sterben muß. Und geschiehet solcher geschieh«?würcklicher Todsch lagaufviel und unterschiedliche Weise: Ps/ da einer dem durch A«.
'-'Ändern Gisst beybringet/ oder durch Verzauberung verlahmer und Hinrichter/ stecken/oder/ da einer mit einer bösen / ansteckenden Seuche behaffttt ist/ umer dieLeme ansigehek/und durch seine Gegenwart/ Schwatzen und Hauchen/ ei-nem andern etwas anhänget / daß er kranck wird/ nnd Erden darüber kauenmuß. Oder / da einer dem andern ein Glied verletzet / daß er darvon sterben Glieder,muß/die Gottlose Buben zuGibea haben durch Unzucht deß Leviten Kebs, Vales«/
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