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Chronologischer Auszug der Geschichte und des Staatsrechtes von Teutschland / Aus dem Französischen des Königl. Französ. Herrn Gesandschaftsraths von Pfeffel, übersetzt, von Johan Philipp Schulin
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von Teutschland. rz

In dem VH. Jahrhundert.

Erschienen die Kirchen zu Speier, Worms/ und Straßburg,in einer neuen Pracht. Die Abtey zu Weisenburg wird von derFreygebigkeit Dagoberts gcstifftet.

In dem VHI. Jahrhunderte

War derH. Agilolphus aus einem blosen Bischofse/ Crz-bischoff zu Cöln/ im Jahre 716.

Im Jahre 74O. nahm der berühmte H. Bonifacius ei-ne allgemeine Veränderung in dem Teutschen Kirchenstaate vor. Er istes, der die Gesetze des Kirchenregiments eingeführet und die Freyheitder Cathedralkirchen eingeschränket hat. Er stellte sogleich die Biß-thümcr Worms / Freysingen und Regenöburg wieder her: und als ihnhernach der Großhofmeister Carlmann selbst im Jahre 742. zum er-sten Erzbischoffe zu Mainz gemacht hatte / stifftete er:

i.) das Bißthum Eich statt in Franke«/und ertheilte ihmden ersten Rang unter den Suffraganen von Mainz/ nebst der Würdeeines beständigen Canzlers dieses ErzstifftS.

2) Die Abtey Fulda. Sie ward im Jahre 751. dem H.Stuhle unmittelbar unterworfen. Ihre Aebte erhielten gegen das En-de des X. Jahrhunderts den Titel / der Primaten von Gallien undTeutschland. Einige Schriftsteller behaupten/ sie waren kurz daraufauch mit dem Erzkanzleramte der Teutschen Kaiserinnen bekleidet wor-den: Allein dieser Satz wird durch die Praxis des XI Jahrhunderts wi-derleget / in welchem die Gemalin Conrads II. den Bischofs Wilh' l,nvon Straßburg zu ihrem Erzkanzler hatte; Br 0 rve c n s ist der Mei-nung / man müsse diesen Zeitpunct unter die Regierung L 0 tharii .5 se-tzen. Wie nun aber auch der Ursprung dieses Rechts beschaffen seyn

mag/