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Chronologischer Auszug der Geschichte und des Staatsrechtes von Teutschland / Aus dem Französischen des Königl. Französ. Herrn Gesandschaftsraths von Pfeffel, übersetzt, von Johan Philipp Schulin
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von Teutfchland.

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unter Leopold

Herzogthums Geldern vindickrcn. Der Bischofs machte anfänglich guteProgrcsscn in Obcrysscl, da aber Frankreich den Holländern einige Trup-pcn zu Hülse schickte; so mustc fch der Bischoss den Bedingnissen, wel-che die Churfürsten von Mainz und Brandenburg, so man alsSchieds-richtern den Frieden zu machen übertragen hatte, ihm auferlegen woll-ten, unterwerfen: das Kriegsfeuer wurde jedoch nicht'gelöscht, und essicng sechs Jahr hernach mit weit mchrcr Heffügkcit wieder an zulodern.

Clevischer Dcfinitivtractat vom 16. September zwischen demChurfürst von Brandenburg, und dem Pfalzgrav von Neuburg wegender Theilung der Iüllichischen Erbschaffr. Vermög dieser Conventionerbiclt der Churfürst das Herzogthum Eleve, und die GravschafftenMark und Ravcnsberg; der Pfalzgrav von Neuburg bekam zu feinemAntheil die Hcrzogthümer Iüllich und Berg, und kurz hernach auch dieHerrschaffk Ravenstein. Es ist heut zu Tage viel darüber gestritten wor-den: ob die dem Pfalzgrav Heimgefallene Lehen ohne Unterschied aufmännliche und weibliche Erben kommen sollen, oder ob der ClcvischeTractat blos und allein auf die männlichen Erben Neuburgischcn Ge-schlechts ziele. Dieser Streit wurde bejahend entschieden..

Die Stadt Magdeburg wird dem Churhause Brandenburggänzlich unterworfen.

Münzvergleich, so zu Alnna im Herzogthume Magdeburg zwi-schen den Churfürsten von Sachsen und Brandenburg geschlossen wur-de. Es wurde vestgesetzt, daß man künftighin zehen und einen halbenThaler aus jeder Mark Silbers, die in die Münze gebracht werdenwürde, schlagen sollte, statt daß nach der Münzverordnung von 1550^der Betrag einer Mark Silbers auf zehen Thaler war eingeschränktworden.

Gg ggg;

Vergleich