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80 Dom Gregor Tarisse.
öffentlicher Lehrer des geistlichen Rechts, und verschke.dene andere wegen ihrer Wissenschaft und Frömmig-keit angesehene Männer hatten einen sehr hohen Begriffvon seinen Einsichten und seinem seltenen Verdienst.
Zu diesen Zeugnissen wollen wir noch das Zeug.nist eines Gelehrten hinzufügen, welcher das Verzeich.niß der ersten Urheber der Congregation aufgesetzt hak,das unter den Handschriften des Collegü Ludwigs des
Großen
ne genaue Freundschaft, da er zu Rüde; die Welt-Weisheit studierte. Er begab sich mit ihm in die Ein-samkeit nach Eessenon, wo sie mit einander drey Jahrlang studierten. „ Da Tarisse einen Rechtshandel„ bey dem Parlemenl zu Paris wegen seiner Priorey/, zu Ceffenvn auszumachen hatte, so ließ er den„ Dartis nach Toulouse kommen, wo dieser der,, Rechtegelahrheit noch oblag, und den Dokterhut,, in der Rechtsgelehrsamkeit und in der Theologie„ annahm. Daselbst machte er Bekanntschaft mit,, dem Präsidenten von Vcrdün, dem er nach Paris„ folgte, als derselbe zum obersten Parlementspräsi-„ denken in dieser Hauptstadt ernennet wurde. " DaDartis auf dem Lehrstuhl des Antecessors dispukirthatte, der durch die Entlassung des NikolausOudm erlediget war, so wurde er im Jahr 1618.daselbst ausgenommen, und folgte fünf Jahr «achdem Hugo Guion auf dem königlichen Lehrstuhldes geistlichen Rechts. Nach dem Tode des Präsi-denten i»on Verdün «m Jahr 1627. legte sich Dar-tis ganz aufs Tücherschreiben, und gab bey nahe alle
Jahre ein Werk heraus. Er starb am 21 sten April,
rSAi. und hinterließ Johann Doujar seinem Nach-folger diese beyden Stellen. In seinem letzten Wil-len vermachte er zwanzigtausend Livres der juristischenFakultät zu Paris, und einige andere Vermächtnissean seine guten Freunde, und das übrige seiner Gü-ter den Ordensleuten der Congregation von St. Maur;sie bekamen auch seine Schriften, welche in derBüchersauimlung zu St. Germain des Pres aufbe-wahret werden. Dupin 17. Jahrhund. 2. Band-E. 2Z8. '
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