Band 
Zweyter Band
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5O4 Dom Renatus Prosper Tassm.

von dem Anfang des dreyzehntcn Jahrhunderts an,bis zu Ende des sechzehnten. Darauf folget der sieben«te Theil der neuen Diplomatik, darinn man aus ge-wissen und mannigfaltigen Begebenheiten darthut, daßin jedem Jahrhundert vom Anfang des römischenReichs bis auf unsere Zeiten die Unternehmungen undKunstgriffe der Urkundenvcrfalfcher entdecket, unddurch beyderley Gewalt scharf gestraft worden sind.Nachdem man die Folgen daraus gezogen, welchenothwendig aus den Gesehen und Strafen erfolgen,die auf solche Betrüger, und ihre Arbeit gefetzt wor-den, so zeiget man , daß das Priesterthum, und dasReich niemals unterlassen hatten, die ungegründetenBeschuldigungen der Verfälschung mit Abscheu zu ver-werfen , die wider aufrichtige Urkunden und Unschuld,',ge Männer angesponnen worden. Ueberdieß beweisetman aus auserlesenen Beyspielen, daß zum öftern dieCharten und die Personen selber von angesehenen Kunst-richtern in bösen Ruf gebracht worden , aus gewissenVorwand oder Beweiöthümern, bey denen die Täu-schung augenscheinlich ist. In dem achten und letztenTheil theilet man die allgemeinen und besondern Re-geln mit, durch deren Beyhülfe man die falschen Ur-kunden

*) Der letzte Band der Ueberfetzung ist bereits >769.herausgekommen.

**) Dom Tasstn wurde nicht bloß keipsiq genannt ha-ben , wenn er die gründliche Prüfung seines Werksim ersten Theil der historischen Bibliothek gelesenhätte, die man dem Herausgeber derselben , demHerrn Hofrath Gatterer in Göttingen, zu danken hat.A d. H.

(,) Dom Baussonnet, gebohren zu Reims, hat seineGelübde in der Abtey St. Reim den 8. des Hornung1722. im zwey und zwanzigsten Jahr seines Altersabgelegt. Nach seinen Studirjahren schickte man ihnin das Kollegium zu Pontlevoy, um die freyen Künstezu lehren. Darauf nahm er sich vor, nebst dem Dom

Äarl