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in den Niederlanden verübet. --verlohrm gehen / wo man sie nicht beyZeiten von dar äbholete; worzu er dannseine eigene Person anbot / dieselbe auszu.führen und nach 6ou6e zubringen / ak-wo man Völcker vonnöhken hatte. Manfastete ihn bey seinen Worten/ weil manglaubte / daß das jenige/ was er von demZustand der Posten und Regimenter vor-gebracht / sich wahrhafftig also verhielte/danne-.chcro man ihn nicht verhinderte dasMige zu thun / was er zum Wolstand deßStaats und der Stadt Wolfahrthöchst-dienlich zu seyn vorgebracht hatte. Ersandte hierauf mündliche mit seinen Sie-gelring vergesellschaftete Ordre an die zwemdaselbst commancil-rteObristsn / aus derSchantz zu ziehen/und ihre Troupm nachder Stadt 6ouäs zu führen. Er hatteaber diese seine Ordre kaum fortgesandt/da überwog er etwas genauer/ was er ge-than / und fühlte alsodald bey sich eineGewisiens-Angst/ bildete ihm auch dar-bst) dieStraffe wegen dieses übereilten undruchlosen Befehls mit entsetzlicher Furchtauf das genaueste vor / welche ihme auchhernach/wie bekannt/ andern zum merkli-chen Aemptl angethan worden.
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