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Friderici Behmeri ... Novum Jus Controversum Augustissimae Russorum Omnium Imperatrici Et Autocratrici Catharinae II dicatum : Explicans Illustriores Selectioresque Controversias Juris Gentium, Publici, Feudalis, Canonici, Civilis, Criminalis, Cambialis, etc ...
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Obscrv. I. Praclica ex Jure Naturae et Gentium etc.

See commercirenden Unterthanen , waehrenden letztem Kriegei , von den Engli-schen Caper s zugefuegtcn Schadem angetragen , und dabey vorgestellet , auf \vasfür eine uncrhocrte Art man verschiedene ihrer G tut er beraubet, andern abersolche aas dai Xoiderrechtlichste vorenthalten ; so dass selbige , ob schon fie imgeringften nicht einigen contrebanden Handels ueberjuehret Xoerden koennen,fich jedennoch Xvedcr bey den Englischen Landescoüegiis noch bey dem daßgenGouvernement, nicht allein keiner billigmaefsigen Recht shuelfe zu erfreuen ge-habt, sondern sogar wahrnehmen müßen , dass, 'wann es gleich eben diesen Col-legiis ohnmocglich geXoejen , von irgend etwas Anlafs zu nehmen , um mitConfiscation der dißeitigen Schise und Effecten zu verfahren , fie demohngeach-tet fich dadurch keinesweges abhalten laßen, selbst zu einer Zeit, da von ihnendas darunter vorhaltende Unrecht anerkannt hör den , die Eigent huemer foth an erSchiffe und Waaren, auf eine gehifs jedermann in die Augen fallende, und stehganz wiederfprechende, fonderbahre und außerordentliche LVeife zttr Erlegungder Kosten einer unjustificirlichen Aufbi ingung zu condemniren. Mittelst diesesgehaltthaetigen Verfahrens haette man die Gesetze der Billigkeit gaenzlichuebertreten. Diese aber »niesten bey allen Voelkern , ohne Ausnahme , beobachtetXoerden , und gleichhie ein Koenigl. Grofsbritannifcher Unterthan jederzeit inden Koenigl. Preussischen Landen und zu Berlin , harrn derselbe von jemandder dißeitigen beiintraechtiget her den solte , eine sichere Zuflucht zu seiner Be-friedigung bey den daßgen LandescoUegiis nehmen koente, so mueste man auchin England und zu London einem Koenigl. Preussischen Unterthanen gleichenSchutz und Schirm angedeyhen laßen; aus diesen Grundsaetzen beruhe Iren undGlauben, und die zwischen allen Voelkern hergebrachte gute Correspondenz\nach demselben huerde durchgehende in Europa das Geher bc , ho bey die Engel-laender besonders vor vielen andern pmfitiren , getrieben ; die Erfahrung zeigetdass eben dieser mit der Billigkeit so' genau verknuepsten Verbindlichkeit vonallen Voelkern heilig und unverbrüchlich nachgelebet, und dieselbe vornehmlichVon ihnen darum hochgehalten herde, damit ihnen abseifen ihrer Nachbarn eineglciehmaesige Wohlthat zufließen moege, Sc. Koenigl. Majestaet haetten stehmit der Hosnunggeschmeichelt, von einer Nation , deren edle und grofsmuethigeDenkungsart Ihnen fonsten bey andern Gelegenheiten zur Genuege bekannt sey ,dasjenige ohne Schhierigkeit zu erhalten , was man Ihren Unterthanen zu lei-sten fich nicht entledigest koente; da man steh aber darunter auf keine gebueh-rende Art erklaeret, haetten Sich Hoechst dieselben, Xoiewohl ungern , entschlos-sen, dem Koenigl. Grofsbrittannishen Ministerio nicht zu verhalten, wasmaßenSie ßch gemuejstget sehen wuerden, bevor ab, da steh keift ander Mittel zu Schad-hsshnltung Ihrer Unterthanen darboete, die verschiedenen Particuliers in En-geland zuzahlende , und auf Hypotbeckin Schießen verschriebene Capitalien, solange an fi h zu behaltest , bist jene befriediget worden ; Se. Majestaet darunterführende Intentiones Xvaeren vollkommen :r ein und aufrichtig; wann Sie aneiner Seite die mit lhro genommene Verbindlichkeiten in Tilgung besagter Schul-den voellig erfüllen Xo ollen , so haetten Sie aus der andern Ihren Unterthanen

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