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Obfei'V. I. VraBica ex Jure daturae et Gentium etc .
Dero Proteclion nicht versagen koennen ; nichts deflo \oeniger , und damit Ihnengegcnfits kein Vorkurs einer Ucbereilung gemachet > vielmehr dem Koenigl.Grosb ritt annisehen Gotivernement Zeit zur Ueberlegung_gelafen \verden moege ,haetten Sie keinen Anfand genommen , mit Abtragung der Schlcßschen Schuldenbist zum letzten Termin fortzufahren , da Sie endlich zu Ihrem Leidwesen ersah -ren muefen , das 'weder die Billigkeit Ihrer Forderungen , weder die Zeit ,und die /sngefuehrte gegntendete Ursache , noch die zu 'wiederholten mahlen indieser Angelegenheit gejehchene Vorßelhmgen , nicht das allergeringst zum Fa•veur der difeiligen Koenigl, Handelsleute ziiwege gebracht; daher Se. Koenigl.Majeflaet be'wogcn 'worden-, das einzige Ihnen noch uebriggebliebene Mittel zuergreifen, nemlich von dem Rueckßand der den Koenigl . Grofsbrittanifchen Un-terthanen zu zahlenden Schief sehen Gelder soviel abzuziehen , als die difeiti-ge Kocnigliche Unterthanen zu ihrer Indemni fation zu fodern haetten; dieje-nige Gefi tze , \vekhe uns auferlegten , das , was'wir schuldig find, zu bezah-len , geben uns zu gleicher Zeit Macht , eben dergleichen an unfern Schuldnernzu gesmnen , und wuerde es \vohl das \vunderbarfe Recht vonjier Welt seyn , soman einem in dergleichen Faellen einzig und allein fivcrißren , den andern aberschlechterdings mit feinen gerechtes cn Gegenforderungen abweisen wolte; je-den noch Waere nicht einmal in gegenwaertiger Sache die Frage von demjenigen ,"Was man den,Koenigl, Preussischen Unterthanen schuldig, sondern \vas densel-ben mit Geioalt bisher vorenthalten morden; wann es aber billig sey , seinemSchuldner gerecht zu werden , so sey es dagegen noch todt billiger , den Schadenzu ersetzen, so man durch feine Schuld und vorfetzlicher Weife verursachet;nach so viel vergeblich angewandten Bcmuehungen bey denenjenigen , so zu Fer-buetung des von den difjeitigen Koenigl, Unterthanen erlittenen Ferlufles , dasmeifle beytragen koennen , wuerde man wohl Se. Majefaet unter keinem Scheinanmuthen wollen, Ihre Unterthanen zu verlasen, welches, wann Sie Sich auchdazu ueberwinden koenten , Sie zu thun Sich ausser Stande besäenden. Hoechfl-dieselbe haetten den ruerkflaendig zu zahlenden letzten Termin der Schleßfch -Englischen Schulden ßftiret , und nachdem ße das Koenigl. GrofsbrittannifcheMintßerium von den Ikro Seits in Entßehung prompter Satis faclion zu machen-den Vcrfuegwigen zum oesteril avertiren laßen, haetten ße endlich eine Com-mi jßon angeordnet , um mit aller Strenge und der groeflen Unpartheilichkeit dieAnforderungen der dieseifigen Koenigl. Negotianten zu untersuchen; Sie haettenzu dem Ende fothaner Commi jßon sowohl Dero Grofscantzler, einen Mann , defenNahme allein hinreichend sey , alles dasjenige, \vas bey solcher Untersuchung be-schloßen worden , buendig und heilig zu machen , als auch drey von Dero wirk-lich Geheimen Etatsminißris vorgesetzt, und dazu verschiedene rechtserfabrneRaethe ernant; diese haetten alle in gegeiiwaertige Sache einschlagende Forde-rungen auf das genaueßc examiniert , und zu ihrem 'wahren Werth gebracht;nach den geeinigten Se (fönen waeren die dem uebergebenen pro Memoria bey -gefugte Urthelt ueber jede Forderung besonders gefaellet worden , da fich denngezeiget , dass erwebute Conmtßon von zjß$ßo rthl. so die difeitigen Koenig’,
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