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Observ. LI* Difficilis plerumque £jT spinosa est indagati*
ohnedem Amts halber ZU eilen Urfach gehabt , Wann auch einige Species vonFahrläßgkeit übrig bleiben mogte , solche ihm dennoch cventualitcr wohl zucondoniren ;
cum civiliter pro casu reputetur ille culpae gradus , qui pro negotii natura
praefari non debet , quamvis in se culpa fit,
Boehm. introd. in jus Dig. Lib. /j, T. 6. zz.
Ferner , dass er die Regiments - und deponirte Officiergelder mit fieh geführet ,ihm darum nicht zur Last zu legen, weilen es an steh kein Fabium illicitum ,und einen Theils solches nicht mehr in feindlichem Lande geschehen , andernTheils er sticht Weit vorn Regiment ab gewesen, dritten!heils er behauptet ,dass er eben solche Gelder von Berlin aus der General - Kriegescafe gehoben , unddamit bis zum Regiment gereifet sey , auch ße also , bis fie in das ihr angewie-sene Standquartier zu Magdeburg kommen würden , zu mehret Sicherheit beisteh behalten.
II. Der Faehrman Lente sehr vieler für steh hat , so ihm a culpa liberiret. Esist hier überhaupt gar nicht der Casus eines quafi contraSlus , vel quafi deltHi,aus dem bekanten Broeardico: Nautae , Caupones, cfi Stabularii ut recepta re-stituant , vorhanden , müssen solches alles auf eine und noch dazu, wie oben ge-zeigt t , fast mit Gewalt ohne des Faehrmannes IVifen und Willen steh angemaßeteFaehre keineswegs zu appliciren.
Ueber dem ist ex jure bekant, quod fi laesus culpa Nautae , naufragium con-tigi fe affirmat , id probare teneatur , quia culpa non praesumitur. Nun findin diesem Fall bereits ex officio inqussttoriae alle nach der Natur der Sache nurabzusehen gewesene Beweismittel stat operose indagiret , aber nichts gegen denFaehrman, zu defen Condemnirung hinreichendes eruiret worden. Allermassen•wohl anzumerken ist, dass er zwei Faebren, nemlich die Elb - und die Obr-faehre habe , und die letztere eben damals mit z\vei Wifpel Hafer beladen ge-wesen,, mit defen Uebersetzung der dazu gehörende Knecht Betge, dieses letz-tem vielen Bittens ohngeachtet , dennoch auf exprefen Befehl des Faehrmci-sters, und zwar eben Wegen des damaligen gar zu heftigen Sturmes , warte»müfen.
Erstere , nemlich die Elbfachre , aber damals schon am Ufer gegen über, indem daselbst befindlichem f« genanten Winterquartiere oder Lager , folglich twie allezeit , um Diebfiahl zu verhüten , geschiehet , das Faehrgeräthe davonbereits heraus genommen gewesen , welche Elbfaehre dann auch , Weil der etc tSchmidt durchaus hinüber gewolt, zu dem Ende von gegen über allererst durchdie Faehrbursche würklicb hergehohlet worden. Inzwischen in faclo richtig ist,dass der Faehrmeister Lente mit dem Meisterknecht Otto denselbigen Vormittag ,als das Unglück geschehen , nach die Heyde gegangen , um steh Stacken zur echtzu machen, jedoch weil ein aufserordeutlich gewaltiger , und wie steh die Zeu-gen ausdrücken, einem Erdbeben gleicher Sturmwind gewesen , Q'o die Wellender Elbe Manns hoch , ja Haus hoch über die Bäume Weg gestchmifen , und indenen Heyden erschrecklichgthaustet, auch zufolge derer deshalb ad Acla Vor-hände-