zweyte Königliche Li^nie. 89
Ludovicus Ultramarinus.
dem Kaiser Ocko Lothringen wieder abzunehmen, wozuihn die der Teutschen Herrschaft überdrüssige Lothringerveranlasse». Hiezu zu gelangen heirathet er (9 z 9.) dieGerberg Heinrichs ll. des Voglers Tochter, Kaiser Ot-tonö l. Schwester , und Gckoerts, Herzogs von Lothrin-gen, Wittib. Otto kommt über diese Hclrath in Ver-legenheit. Ludewrg ist in Lothringen glücklich; Ottokommt eilends dahin , schlaget die Rebellen, und zwingetLudewigen, sich zurücke zu ziehen.
940. 41.
Ludovicus Ultramarinus hat Kriege mit den Grosenseines Königreichs, wird geschlagen, und machet sodann
Regenten
zur ncmsichen Zeit
Päbste
Stepban IX. 94;.Mari in II. 946.Agapeluö II. 955.
Kaiser im OrientConstantin IX. 960.
Kaiftr im OccidentOtto I. 97;.
Könige in SpanienRamirus II- 950.Ordonius III- 955.
König in EngellandEdred 955.
König in Schott»land
iMalcolmus 9Z8.
durch des Pabfts und Kaiser Ottons Verinittelung Friede, welcher letztere so grosmÜthig war, sich gegen die!". . .
Rebellen in Frankreich zu erklären, ob sie ihn gleich vor« ^ 2 ^
ihren König erkannt hatten Herold vi. 980
942, 4?- 44'
Wilhelm, des Rollo Sohn, Herzog von Norman-die, wird auf des Graven Arnulfs von Flandern Geheißermordet. Ludovicus Ultramarinus, machet sich diesen
Konig in SchwedenErich VIII. 980.Polen
Diese Monarchienahm 550. in derPerson des Lechus
Todesfall zu nutze, und erobert die Normandie zum Nach- ^ Acre sie dlrch
theil des jungen Richards , Wilhelms Sohns.
rr. Herzoge, oderPalatinus, regieret,bis 700. da die Po-len einen Herrn er-wchlten. Don die»
945. 46. 47. rc.
Als Ludovicus Ultramarinus, dem Graven Hugo. .
le Blaue von Paris, das Versprechen, so er ihm gema-!ftm Jahr an bischet, die Normandie imt ihm zu theilen, damit er ihn "us Mizisiaum, er»in seinem Unternehmen nicht hindern möchte, nicht ge-halten, so verlohr er durch die Tapferkeit und Ranke die- A4. das Rude/bc-ses Graven solche Provinz. Jener, da er den König ?an>, und 999. vcr-qefangen bekommen, nöthigt denselben, dem Richard die starb, rechnet manNormandie wieder zu geben, und seßet ihn nicht eher vierzehn Herrn.
Är r Lu,