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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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dritte Königliche Linie. 2 n

Denkwürdige Begebenheiten unter- Philipp dem Langen.

Besitz der Gravschast Artois bestätiget, und dein sich Robert unterwerffmmus. Des Königes eigener Vortheil war mit dieser Sache verknüpfet,weil seine Gemahlin Johanna der Mahaud und Grav Ottons von BurgundTochter gewesen. Dieser Spruch war nachmals die Ursache der grosenKriege, welche zwischen Philippen von Valois und Eduard III. König vonEngelland, der Roberts von Artois Parthie nahm, geführet wurden.

Man wird es vielleicht chr etwas außerordentliches ansehen, daß Ar-lois der Mahaud, mit Ausschließung ihres Neffen, zu der Zeit gegebenworden, da man das Salische Gesetz zum Vortheile Philipps des Langengegen des Ludewigs Hutin Tochter, Johanna, gelten lies. War es nichtfür eine Art eines Widerspruchs anzusehen, daß eine Gravur von Artois,als Pair von Frankreich, die Krone über das Haupt eines Fürsten hielt,die zu eben der Zeit diese nemliche Krone der Erbin seines Bruders entzog,unter dem Vorwande, daß eine Frauensperson derselben unfähig sey?Ward denn das Salische Gesetze nicht eben sowohl für Artois, als für Frank-reich gemachet ? Nein; weil nach dem Herkommen jedweder Provinz da-rinnen große Weiberlehne, wie das Hcrzogrhum Guyenne und die Grav-schaft Artois, und große Mannlchne, wie das Herzogthum Burgundund Normandie, und die Krone Frankreich, gewesen, als'welche letzterenach dem Gesetze der Franken, oder Salier, niemals an die Damen ge-langen konnte.

Bulle Johanns XXII. von izi6. wodurch die H. Capelle von der Bi-schöflichen Gerichtsbarkeit freygemacht wird.

iZi9.

Verordnung, daß keine Prälaten im Parlement seyn sollen, weil sichder Könige ein Gewissen daraus machet, „sie in ihren geistlichen Amtsver-„richtungen zu hindern."

IZ22.

Die Strittigkeiten zwischen Frankreich und Flandern werden nach ei-nem 16. jährigen Krieg durch einen Friedensschluß vom 2ten Jun. beygele-

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