dritte Königliche Linie. 2gz
Denkwürdige Begebenheiten unter Johannen.
Normandje gemachet. Er bitter dem König von Navarra, mit dem er ineiniger Verbindung gestanden/ seinem Einzüge in Roan beyzuwohnen. DerKönig von Navarra kommt dahin/ und Johann läßt ihn den s. April all-da in Verhaft nehmen. Zu Paris wird einer Geldhülfe wegen/ eine allge-meine'Rejchsverfammlung gehalten. Die Gefangennahm des Königes vonNavarra/ bringet desselben Bruder Philipp und die Venvandten derjenigenHerren/ welche bey seiner Jnhaftirung zu Roan getödek worden / in Waf-fen ; sie rufen Eduard III. zu Hülfe. Der zwischen Frankreich und Engel-land 1Z47. geschlossene und so oft gebrochene und erneuerkeStillstand/ brichtendlich 1 zs 6. in einen grausamen Krieg aus. Eduard schicket den Prinzenvon Wallis Eduard / der durch den Sieg bey Creci berühmt war / ab / dieArmee anzuführen. Derselbe verheeret Auvergne / Limousin und Poitou.Johann/ der seine Truppen zusammen gezogen hatte/ höhlte ihn zu Mau-pertuis zwey Meilen von Poitiers in Weinbergen ein / ' wo er 'sich nicht zuretten wüste. Der Prinz von Wallis bath den König um Frieden / undboth alles was er in Frankreich erobert wieder herzugeben / wie auch einenStillstand auf sieben Jahre an. Johann verwarf alle diese Antrage / grief8ooo. Mann mit 82200. an / und ward in der so genannten Schlacht vonPoitiers aufs Haupt geschlagen/ so Montags den 19. Sepk. rzs6. geschah.Der Prinz von Wallis führet den König nach Bordeaur / von wannen ernachmals als Gefangener nach Engeliand gebracht wurde. AllgemeineReichsversammlung ; selbige bewilliget dem Dauphin / welcher regierte/eine Beysteuer. Dieser Herr erlaubet ihnen / die "Bediente zu ernennen/welche solche Steuer einbringen folten/ gleichwie sie auf des König JohannsErlaubniß selbige bereits bey der Reichsvcrfammlung vom Jahr izz<s. er-nannt batten. Von diesen Bedienten / die nur so lang / als die Steuerstakt fand/ in der Wirklichkeit waren/ muß man den Ursprung der Steuer-eammern (Lours <Ies dickes) ableiten. Earl IV. fertiget in Beysein desDauphins (iz<s6.) die goldene Bulle aus/ worinn die Wahl eines Kai-sers vorgeschrieben wird. Sie ward eines Theils zu Nürnberg / andernTheils aber zu Mez/ bekannt gemachet. Als Heinrich VI. 1196. eine Ver-ordnung ergehen ließ/ um dadurch die Kaiserliche Würde erblich an seinHauß zu bringen / ja so gar in Ermangelung männlicher E/ben den weibli-chen zuzuwenden / wurde selbige zu Rom genehmiget/ und von zr. Reichs-fürsten / ihres Wahlrechtes ohngeacht/ angenommen; sie that aber nach sei-nem Sohn Friedexich H. zur Zeit des langen Jntcrregni / welches ganz
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