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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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2Z6 Geschichte von Frank reich.

Denkwürdige Begebenheiten unter Johannen.

Der Vertrag/ welcher wegen Befreyung des Königes Johann in En-gland behandelt worden / und höchstnachtheilige Puncten enthielt, brachteganz Frankreich auf, und die Reichsstande wollten ihn nach gepflogener Be-rachschlagung durchaus nicht eingehen.^ Die.Engelländer kommen wiedernach Frankreich, welches sie auf den leiten von Artois / Champagne undBurgund angreiffen; der König von Engelland rücket bis an die Mauernvon Paris, und ziehet sich von da gegen Chartres zurück, wo ein ab-scheuliches Gewitter sein Kriegsheer dermassen erschrecket, daß er es vyr ei-nen Befehl des Himmels zum Frieden ansah.

iz6o.

Tractat von Bretigni, nächst Chartres, welcher den 8. May von demRegenten Carl, und den Abgeordneten Eduards geschlossen worden. Im Xll.Artikel wird ausgemacht, daß Johann aller Souverainete auf Guyenne rc.entsagen, das Eigenthum davon Eduarden verbleiben, dieser aber seinesTheils die Ansprüche auf die Krone Frankreich, auf die Normandie rc. fah-ren lassen sollte. Sie wurden eins, sich in Calais einzusinken, Heu Orrh unddie Zeit, wo die Verzichte beederseits gethan werden sollen, zu bestimmen.Dieser Tractat wurde den 24. Ocrober, den XIl---Artikel allein ausgenommen,dessen bannn nicht gedacht wird, von beeden Königen zn Calgis vollzogen.Jngleichen machten beede Herren mittels einer den nervlichen Tag gefertig-ten Acte aus , die Verzichte, die man nach dem Tractat von Bretigni Zu Ca-lais leisten wollen, auf Andreas iz6i. nach Brügge zu schicken; aber dieserletztere Vertrag kam nicht zu Stand; denn als Johann, semem Versprechengemäß, seine Verzichte nach Brügge geschicket, und man daselbst die Abge-ordneten Eduards nicht angetroffen hatte, so blieben die Sachen wegen derSouverainete von Guyenne auf dem Fuß, worinne solche vordem Tractatvon Bretigni gewesen, und Eduard wurde in den Besitz von Guyenne ge-setzer rc.wobey sich, wie le Gonge du Vergier saget, die KöniglicheCommissairs die souverainete, die Gerichte und Unterthanen vorbehiel-ten." ohne daß sich des Eduards seine dagegen gereget hätten. Zufolgedes Tractats von Bretigni, wurde König Johann nach einer vier jährigenGefangenschaft auf freyen Fuß gestellet. Der König von Navarra wird indiesen Tractat eingeschlossen; er hatte ein Jahr zuvor mit dein Regenten ei-nen eigenen errichtet. Eduard verbiethet den Gebrauch der Französischen