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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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dritte Königliche Linie.

Denkwürdige Begebenheiten unter «Larln VII.

er den 17. Jul. gesalbet wird. Uneinigkeit zwischen dem Connetcible undHerrn von Trimouille, welcher, uneingedenk, daß er sein Ansehen beym Kö-nig dem Connetable zu danken hatte, denselben mit dem König entMyet,und solchergestalt den fernern guten Fortgang der Sachen hemmet.

igzo.

Das Mädchen von Orleans will weggehen, man beweget es aber zubleiben. Sie begiebt sich nach Compiegne, welche Stadt von den Engel-landern belagert wurde, und wird bey einem Ausfall gefangen genommen.Philipp der Gute heirathet zum drittenmal Elisabeth von Portugal! zu Bru-ges, und stiftet den Orden des goldenen Fließes.

14z 1.

Man bringet die Johanna von Ark nach Rom, wo man ihr den Pro-ceß machet, und sie als eine Here auf dem alten Markt den 14. Junius ver-brennet. Heinrich VI. wird den 19. Christmonats in der Kirch zu U. L. Fr.in Paris gesalbet. Der Connetable laßt den la Trimouille in dem SchloßChinon in Verhaft nehmen, obgleich der König allda gewesen, der seinenGünstling verlaßt. Concilium zu Basel, welches Martin V. zusamm-berufen.

Renatus von Anjou, der Jsabelta Carls II. Herzogs von LothringenTochter Gemahl; will seinen Schwiegervatter erben. Anton von Vaude-mont, Carls Bruder, machet die Erbfolge strittig, weil das Herzogthum einMannlehen wäre, und schlaget Renatum in dem Treffen zu Bullegnevjlle;Arnold von Barbazan der die vom König abgesandte Hülfstruppen führte,starb an den Wunden, die er in dieser Schlacht bekam; Renatus wird desHerzogs von Burgund, Antons von Vaudemont Bundesgenossens Kriegs-gefangener, der ihn biß aufs Jahr 14z?. zurückbehielt.

I4Z2. zz. Z4.

Der Krieg dauert vier Jahre fort, ohne daß sich was großes zugetra-gen hätte. Auf der Kirchenversammlung zu Basel wird festgesetzet, daß die

Ge-