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Geschichte von Frankreich,
Denkwürdige Begebenheiten unter Earln VII.
schaffet werden. Carl VII. war der Pragmatischen Sanction nm so günsti-ger/ als selbige eines Theils ein Werk der KstchenversaMmlung/ welche die-ser Herr/ weil die Vatterzu Basel sich für ihn erkläret/ und niemals denTrackät vott Trotzes / wodurch er enterbet worden / erkennen wollten/schützte.Es ist anzumerken/ daß der König 144!, eine Erklärung wegen der Prag-matischen Sanction that/ deren Inhalt war/ daß der zwischen Eugen IV.Und seinen Gesandten gemachte Vertrag / nach seiner Und her Versammlungzu Bourges Absicht/ von deM Tage aN, da die Sanction gemacher wor-den / Kraft haben sollte / ohne einige Rücksicht auf das Datum des vor derPragmatischen Sanction zu Basel erlassenen Decrets' und Man ziehet ausdiesem Stücke den Schluß/ Laß die Decrete der allgemeinen Concilien/was die Kikchenzucht anbecrift/ in Frankreich Nicht eher/ als wenn solchedurch dke Ediere unserer Könige anerkannt worden/ Kraft haben. DerPabst verleget aus Unwillen das Concilium nach Fetrara/ imd sodaNn wei-ter Nach Florenz/ inzwischen blieben verschiedene Bischöffe zu Basel,
Das Concilium zu Basel/ so fortdauert/ setzet den Pabst Engen jv,üb / und wehlet Herzog Amadeum von Savoyen / welcher seinem Sohn seinHerzogthüM überlassen / und sich in die Einöde zu Ripüille begeben hatte.Dieser GegeNpabst Neunte sich Feist V, Das Schisma wahret biß aufEugens l V. Absterben fort. Bey Nicolaüs V. Erhebung wurde durch Fe-ist V. Abtrit die Ruhe in der Kirche hergestellet. Das Basier Conciliumgehet 144z, zu Ende (LenfaNt) und das Florenzer/ worauf die Vereini-gung mit den Griechen vorgegangen / hakte 1442. seine Endschast erreichet,Acneas Silviüs Pictolomini / welcher der Kirchenversammlung zu BaselSecketar gewesen / hat / Vg er unter dem Rainen PiUs II. Pabst gewor-den/ die VüstiMeN derselben Mißkennet, ZuRoM und in den Landen/ wsMan eben solche Grundsätze bat/wird behauptet/ daß das Concilium zUBasel nur biß zNr XAvi. Sitzung oekümenisch gewesen / weil damalsPabst Eggen die Kirchenversammlung verlies/ und die zu Florenz zurfammberufre,
1442.