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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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dritte Königliche Linie.

Denkwürdige Begebenheiten unter Ludewrg Xb

hatte/ vorgefallen. Der Verlust war auf beeden Seiten gleich; den Wahl-Platz behaupteten die Burgunder.

Friedensschluß durch die Traktaten von Conflans und St. Maur; da- -durch Hörer der Krieg vors gemeine Beste auf. Es wurde darinn aus-gemachet/ daß man sechs und dreisig Personen aus den drey Standen desKönigreiches ernennen / und selbige an der Reformirung des Staates arbei-ten lassen wollte. Der Grav von Charolois treibet die Lütticher / welche zudes Königes Gunsten einen Einfall gethan/ zu Poren.

1466.

Der König hatte in diesem Frieden alles eingeräumet/ und hoffte durchfeine Ränke alles wieder zu kriegen. Nachdem er den Herzog von Bour-bon wieder gewonnen / so machte er sich der zwischen dem Herzog von Bernund dem Herzog von Bretagne entstandenen und von ihm vorausgesehenenUneinigkeit zu nutz ; er nahm seinem Bruder die Normandie/ welche erihm durch diesen Frieden zur Appanage gegeben / wieder / und sagte denHerzog von Bretagne aus den mehresten Platzen dieses Herzogthums/ wel-che er erobert hatte; inzwischen verblieben dem Herzog dennoch einige der-selben. Solchergestalt wurde dem ganzen Vertrag von Conflans in nichtsnachgelebet / als in Abtrettung der an der Somme gelegenen Orthe/ die sich derGrav von Charolois geben lassen / und behielt. Der König hatte vor die-sem Tractat zu Conflans dem Graven von St. Pauls des Grasen von Cha-rolois Günstling/ den Degen eines Connetable gegeben/ in Meinung ihmdurch solche Gnade bey diesem Herrn verdächtig zu macheir.

1467.

Philipp der Gute Herzog von Burgund stirbt; sein Sohn Carl/ derVerwegene genannt/ folget ihm. Die Lütticher/ so sich neuerlich em-pörten / werden geschlagen.

Deklaration des Inhalts „ daß kein Dienst/ wenn er nicht durch einen„Todesfall/ Abtrit oder Übels Verhalten erledigt war/vergeben werden soll."

Nn z 1468.