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Geschichte von Frankreich,
Denkwürdige Begebenheiten unter Franz H.
Dijon verhelfen, worinn er, wie man sagt, wegen eines für die Pfarre zuChampigners in Angoumois, wider den Greffier du Tillet begangenen ge-wissen Falfi, steckte. (Bramsme.) Die Religion war der Deckmantelder Zusammenverschwörung zu Ambosse, ob gleich dav Gerede gegan-gen, daß mehr das H?isvergnügen, als die Hugonorerie,hieran Theil gehabt. (Tagbuch des Brularr.) Die Guifen be-kommen durch den Advocaten Avenelles Wind davon. Der Herzog vonGusse wird zum General-Lieutenant des Königreiches erkläret. Der grosseTheil der Zusammenverfchwornen wird in Verhaft genommen, und hinge-richtet. Der Canzler Olivier grämet sich über diese Unruhen zu Tode.Michael von Hopital folget ihm. Der an dem Hose anwesende Prinz vonConde wird beschuldiget, daß er an der Zusammenverschwörung Theil ge-habt , und lehnet solches ab. Der Herzog von Guise wollte, daß man mitdem Prinzen von Conde auf Hofrechc lebte, aus Beysorge, es möchte ihndie Verzweifelung vollends auf die Protestantische Seite lenken, aber derCardinal von Lothringen war keiuesweges dieser Meinung. (Mem. desTastelnau.) Die Herzogin von Ferrara, eine eifrige Protestantin, undder Königin Claudia Schwester, welche damals nach Frankreich zurückkam,und vermeinte, daß ihr Eidam, der Herzog von Guise, mit dem Cardinaleinverstanden wäre, sagte zu ihm, drrß er sehr gefehler habe unbdaßes nichts geringes sey, mir einem Prinzen vom Geblüthe alsozu vorfahren. (Brantome) Marot war dieser Prinzeßm Secretar,und Calvin hatte sie zu Ferrara besuchet. Die Zusainmeiwerfchworne lie-fen den Admiral , weil sie von seiner Treue gegen den König überzeugt wa-ren , nicht in die Carte sehen, und derselbe wüste nichts von der Zu-sammenverschwörung.
Edict zu Romorantin, welches den Bischöffen die Erkanntniß in demVerbrechen der Keßerey beylegte, und dem Parlement solche verbiethet.Dieses Edict wurde nicht ohne Mühe einregistriret, und zwar unrer ge,wissen Einschränkungen in Absicht auf die Laven, denen der Hof das Recht,ihre Nochdurft vor dem Königlichen Richter zu beobachten , vorbehielt.Man behauptet, der Canzler von Hopital habe dieses Edict aus keiner an-dern Uriache zu Stand gebracht, als ein noch grosses Uebel, nemlich dieEinführung der Inquisition, zu verhüte».
Edict