Buch 
Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
Seite
370
JPEG-Download
 

Z70

Geschichte von Frankreich/

iz62. l Denkwürdige Begebenheiten.

Gelangung zurKrone

Larl IX. geboh-ren den 27. Brach-monat lzzv. zuSt. Germain enLaye, gelanget den zEhristinonat iz6o.ohngefehr nn 10.Jahre zur Krone.Er wurde den iz.May 1562. zuRheims von demErzbischof, demCardinal Carl vonLothringen, gesal-bet.

1^62.

Allgemeine Reichsversammlung zu Orleans, welchesodann nach Pontoise verleget worden. Nachdem dieAbgeordneten der drey Stande vorgestellet hatten, daßihre Vollmachten nach dem Tode des Königes verloschenwaren, und daß man solche erneuern müste, so wurdevestgesetzet, daß die Deputirten in Kraft ihrer Auftrageund nach dem durch ein Reichsgesetz angenommenemGrundsätze, daß der Lebende in des Verstorbenen Rechtetrit, daß die Königliche Gewalt nicht stirbt, und ohnun-terbrochen von dem verstorbenen König seinem rechtmä-ßigen Thronfolge zu Theil wird, in der Wirklichkeit ver-bleiben sollten.

Als er noch Herzog!v. Orleans wär, istjDer Herr v- Cipicrelfein Hofmeister gc-,Wesen, als er aber!König worden, gabman dem Herrn vonCipicreden Prinzdela Röche- Sür-Dochzu. Sein Lehrer w<chJacob Amiot. Der,Erzherzog o.Oester-,reich und nachmalige!Kaiser Maxilnilianjwar sein Paihe, undjgab ihm seinen Na-,men Maximilian,!den er hernach ver-änderte.

Sei» Dcickreichen,welches der Cainler vonHxtpital angegeben, wa-reniieey S uleii mit kle-seil Worten, ki-tLle Lc^lNu».

Der Staat war damals 42. Millionen schuldig, ohn-geacht König Heinrich II. in dem Königlichen Schatze1722222. Thaler gefunden hatte, und sind folglich dieseSchulden in weniger als 14. Jahren gemacher worden.Die Versammlung der Stände zu Orleans hatte keinenNutzen , undJst lediglich die berühmte Verordnung an-zumerken, welche allda ln Kirchen- und Jusiitzsachen ge-»rächet worden. Der VIII Artikel schrcnker den Mis-branch der Moniroires ein, und verliechet dergleichenBriefe in andern Fällen, als bey einem gröl en Verbre-chen und öffentlicher Aergerniß, auszufertigen. In ei-nem der Artikel werden die Substitutionen auf zweyGrade herunter gefeßet r auch wird verfüget, daß füro-hin alle Amtleute und Seneschalle Oberbeamten (clorobsemirw) seyn sollten; Ludewiq XII. v-wordnete, daß dieBeamten darum der Rechten gewüvdiget seyn sollten,weil die Jufftz litte, wenn solche von Soldaten, diekeine Einsicht in die Rechte haben, verwaltet würde.

Gleich-