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59§ Ge schichte von Frankreich,
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Denkwürdige Begebeulwicen unter Ludewig XlV.
Breye gab den Anlaß, dievwt der Sorbonne i66z. eingerichteten Sahezu prüfen, und der Erfolg dieser Versammlung bestund in den vier Sähen,welche in der Declaration der Abgeordneten von den Geistlichen in Anse-hung der Kirchenherrfchaft euthalren sind. Der erste ist, daß der Pabsikeine Herrschaft über das Westliche der Könige habe, der zweyte, daß dasConcilium über den Pabst sey, so wie solches dem Bekänntniß in der vier-ten und Fünften Sitzung des Costniher Concilii gemas ist, die dritte, daßdie Ausübung der Apostolischen Gewalt durch die Lanones bestimmt werdenmüsse, ohne den Freyheiten der Gallicanischen Kirche Abbruch zu thun, dexvierte, daß es hauptsächlich dem Pabst zustehe, in Glaubenssachen zu ent-scheiden , daß seine Decrete alle Kirchen verbinden, daß jedennoch seineAussprüche nicht eher von aller Reformation frey sind, als wenn die Kirchesolche angenommen hat. Diese Declaration wurde durch das Edict des Kö-nigs, so den LZ. März M Parle.menc einpegistriret worden, bekräftiget.
Der König laßt Luxenburg bloguiren, >veil ihm Spanien -vor dieGravschast Älost kein Aequivalent geben wollen, als er.aber die Zurüstumgen der Türken wider den Kaiser vernahm, befahl er den i. April davonabzustehen.
Der König errichtet die Cadeten Compagnie vor die Landtruppen, unddie Compagnien der Gardes Marine.
Den 6. May ziehet der König nach Versailles ; er Venveiset-viele vonden vornehmsten jungen Leuten bey Hof wegen ihrer Übeln Sitten. DuBois-Bastlet wird als Intendant in die Provinz Bearn geschickt, worimnen niernchs einer gewesen, indem das Pqrlement zu Pau bisher alle Ge-walt versehen hatte; ingleichen solle er bey den Landständen den Vorsitz füh-ren, welches bisher von dem Intendanten von Guyenne geschehen, demman jedesmastn eine besondere Commission zugab.
Im Parlement wird im Märzmond eine Declaration zu Gunsten desHerrn Herzogs von Maine in Ansehung der Souveramete von Dombes,welche ihm die Mademoiselle von Montpenster gab, erlassen; der Königerklärt, daß er die Herrschaft Dombes unter seinem Schutze vor eine Sou-verainete halte und.erkenne, mit dem Vorbehalt, daß er wie seine Vorfahr
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