l II Lebens - Beschreibung.
rigsteArt, in seinen: liebenswürdigen und hoffnungsvollen Unterge-benen zugleich auch seinen besten Freund verlohren, durch dessen Bey-stand er sein zeitliches Glücke so gut als befestiget gehalten. Die ho-hen Anverwandten des Entleibten, durch deren Beförderung er bis-her so grosse Rechnung auf seine künfftige Versorgung gemacht hatte,waren über dem unglücklichen Tode ihres jungen Vetters nicht zu frie-den zusprechen; sonderlich die beyden Vater-Brüder * nebst derFrau Pflege-Mutter, die ohnedem mit keinem eigenen Leibes-Erbengesegnet war. Der Zweykampf selbst, bey dein er sich, wider dieLandes-Gesehe, als Beystand eingefundcn, gereichte ihm zu schwererVerantwortung. Die Thäter oder wenigstens die RädelsführerwarenLandflüchtig,und ihm fiel es daher anfänglich desto schwerer,sichsattsam zu rechtfertigen, dieselben aber gerichtlich zu verfolgemJa wasbey seinem unersetzlichen Verluste noch das ärgste war, so scheuten sei-ne Mißgünstige sich nicht, die gantze Schuld öffentlich auf ihn eintzigund allein zu schieben, unter dem scheinbaren Vorwursse, daß er alsHofmeisterdie Sache hätte verhüten können; und falls solches ja inseiner Macht nicht gestanden, er doch in den Zweykampf weder je-mahls willigen, noch viel weniger aber demselben beywohnen sollen.
Zemchr ihm dergleichen Vorgeben damahls zurLast fiel, ie bil-liger ist es, daß wir seine eigene Rechtfertigung aus vorhin angezoge-ner Klag-Schrifft hier anführen. „Mein Gewissen, spricht er, giebt„nur Zeugniß, daß mir nichts wissend, so mit Grunde der Warheit„meiner fürsehlschen Schuld beyzumessen wäre. Der Ursprung der„Zwistigkciten ist ohne mein Zuthun entstanden. Die Zunöthigung„der Widersacher verübte an Unserm Gewalt, ich, aus verpflichteter„Schuldigkeit gegen meinen Untergebenen, mühete mich, sie mit Ge-„walt zu steuren, endlich beyzulegen. Die Bosheit der Gegentheile„willigte niemahls in mein glimpfliches Ansuchen; weniger konte die„Großmüthigkeit unsers Verstorbenen, aus Furcht der Schande,„meinem Vorschlage zum gütigen Vergleich Gehör verleihen. Drey„cydlicheZeugen geben meiner Abrathung vom Zweykampfe Zeug-
* Diß waren Friedrich Johann und Cammer - Herren, Herren zu Wezaitz,Dieterich,Gebrüder vonMaydel,Ihrer Pundicken und Raven rc.
Königl. Majest. in Pohlen beyderseits
Niß,