Band 
Erster Theil.
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Staats-und Lob-Schafften. wz

denburg, nach Friederich Wilhelms Zeiten, zu fehlen schiene. Aberallem diesem sind Eure Majestät zuvor gekommen. Gleich wie ihrCron-Prinh das Leben und alle Wohlfahrt von ihnen empfangen,alsohat er auch ihnen die Königliche Crone schuldig seyn sollen. Er kansie erweitern, aber nicht stifftcn, dessen Ehre nur Euer Majestät vorbe-halten gewesen: eben wie es Deroselben vorbehalten ist, daß DeroCron-Printz an ihrer Crone vorher Königlich regieren lernen, undselbige vornemlich iehund, da er mach abgelegter MinderjährigkeitEuer Majestät eigener Zucht anheim gefallen, als den einhigcn undallersichersten Leit-Stern seines Wandels ansehen kan : so wie vor-mahls der junge Theseuö sich nach der a) Ariadnen Crone gerichtet,und durch deren Glanh aus allen Jrrgängen des Labyrinths gezogenworden.

Nicht minder haben Eure Majestät mit ihrer Crone sich auch ihreHerren Gebrüder und alle des Chur-Hauses viele Provmtzlenverbindlich gemachet. Die Herren Gebrüder, samt ihrem gantzcnGeschwister, tragen nunmehr den Nahmen der Grossen auf Erden,und sind Königliche Printzen und Princeßinnen; welches ihnen ihr ei-gcner Herr Vater, der Grosse Friederich Wilhelm, nicht hat zuwegebringen können. Und die Provintzien, die ihrer Menge so wohl alsauch ihrer Hoheiten wegen, sich schon vorlängst mit ihrer Macht fürKöniglich gehalten, sind nunmehr froh, durch Euer Majestät Weis-heit, sich nach dem Werth ihres weiten Gebietes beehrt zu sehen. Siesind zwar nicht das Königreich; aber doch eines Königes Länder.Nicht die Crone; aber doch deren Edclgesteine: Welche, weilen siemit der Crone vereiniget,ja ihr einverleibet, nothwendig dann auch alsdie wahrhafften Reichs-Kleinodicn, des Nahmens und Vorzuges dervon ihnen umschlossenen Crone mit gemessen. Die allwcise VorsehungGOttes, die Eurer Majestät so wunderbar zur Königlichen Würdegeholffen, hat es auch sehr wunderbar gefüget: Daß kaum nachVerfliessung eines Jahres der ncugesiiffteten Crone, Eurer Majestätalsobald die ihr gehörige Oranische Erbschaffr, mit allen ihren Herr-schafften, vorn Könige Wilhelm zufallen müssen: Gleich als wenn

i>) H/gin. I-ib. 2. Agronom, c. 5.

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GOtt