Band 
Zweiter Theil.
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Don dem Einflüsse

zcbändigct werden müssen, und die dem ungeachtet immepin der grossen Versuchung bleiben, sich dasjenige durchStehlen und Betteln zu erwerben, was sie sich mit ihrerHände - Arbeit nicht verschaffen können. Der Gesetzge-ber, der in dem Falle, wo der Gcldreichlhnm einige Heuer-leute erhebt, keine gelindere Mittel gegen die HofgesessenealS gegen die Flüchtlinge gebrauchen kann, vermischt denMenschen mit dem Menschen, und wenn er zuletzt mit ei-nem falschen philosophischen Auge an jedem Menschengleiche Würde und gleiche Rechte erblickt; wann er denMenschen vor dem Angesichts GotteS, vor welchem wiralle gleich sind, mit dem Menschen außer diesem Verhält-niß verwechselt, und solchcrgessalt seine Verordnungenüberall mit Schande und mit Leibes - und Lebensstrafeschärfet: so verlieren sich die Begriffe von Ehre, Tugendund Sitten, und die vorhin so große und edle Nation,die keiner Gesetze bedurfte, die ohne Versuchung uud Nothin ihrer Selbstgenügsamkeit ruhig und sicher lebte; dieden bloßen Gedanken einer Leibes - und Lebensstrafe uncr»kräglich fand, verwandelt sich in einen vermischten Hau-fen von guten und schlechten Leuten, die nun, je mehr einunangesessener Mann Geld, Ehre oder Dienste erhält, garnicht anders als tyrannisch behandelt werden kan. Esist dann kein Vorzug mehr, ein römischer Bürger zu seyn,wenn das Bürgerrecht allem, was auf dem römischen Bo-den lebt, mitgetheilet werden muß, wenn unter dem Na-men von Tcrritorialunterkhanen, Adel, Erbgescssenheik,Wachsjinsigkeit, Erbpacht und Heuer durch einander ge-mengt, und für diese unähnliche Masse nur einerley Rechtgewiesen werden kann. Es entstehen dann Philosophen,welche allgemeine Gesetzbücher schreiben, und Regenten,so dergleichen einführen wollen, und man preiset denEtaat glücklich, wo die Rechte der Menjchen am weitsten

ausge-