Band 
Zweiter Theil.
Seite
314
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ZI4 Zufällige Gedanken

1544 Bald 8, bald 9, bald 20 Thaler.

1560 Wegen eines Nedderschlagcs vor «in Wcrgeld

12 Thaler.

1561 Vor ein Wergeld tvr Begnadigung fincS Halses

85 Thaler.

1562 Vor einen Ncddcrschlaa g2 Thaler.

Vor eine verbrochene Halsstrafe 45 Thaler

1566 Wegen eines Nedderschlagcs so billig höchstnöthigzu bestrafen - ü looThl.

iz68 DorcmcnNedderschlag selb dritte, jeder 6 Thl.

1570 steht mehrmalcn anstatt wcrgeld, Fahrgeld.

1571 N. N- Dar he ut tornigen und hastigen Mode sy-

nec Tochter mit der Exen dat Becn terschlögdavon sestarf » - 71 Thl.

1575 Vor ein Wchrgeld und das Land wieder zu kaufen,bald 7, bald zZ, bald 20, bald 18 Thl.

1Z79 Vor ein Wehcgcld 2« Thl.

1597 Vor Wchrgeld einmal 28, und einmal 2g Thl.und nach dieser Zeit verlieret sich das Wehrgeld ganz, ent-weder weil dirTodtschläge seltener geworden, oder doch dieStrafe dafür am Amte nicht mehr berechnet worden.

Diebcrcyen oder nach damaliger Redensart, Duvecalle,finden sich wenig, vermuthlich weil noch wenig geringe Nc-benwohner im Lande geduldet wurden, und wenn sie sichfinden, wurden sie scharf bestraft, als z. E.

iZZL N. N. Dathe cene unrechte Goes anklccf 7 Mk.

(Der Autdruck zeigt, daß man sogar die Worte ge-schonet, und einen Gänsedieb keinen Gcknsedieb I,ris-sen wollen.)

woraus man wohl schlicsscn mag, daß die Begrifft vonEbre, welche nach der damaligen Sitte durch Ncdder-schlage und blutige Wunden eher erhöhet als erniedriget