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I.XXI.
Zufällige Gedanken bey Durchlesung
alter Bruchregister.
^^ie Strafgesetze und Gkrafregister dienen ungemein den' Charakter einer Nation in gewissen Zeirpunkten jubestimmen. Man gehe ein Straf - oder wie wir sprechenBruchreglster- von hundert Jabren durch: so wird man mitVergnügen bemerken, wie gewisse Verbrechen zu einer Zeitsehr häufig vorkommen, die sich zu einer andern ganz ver-rohren haben; nicht so wohl weil der Mensch tugendhaftergeworden, denn sonst würde ein solches Register gegenRousseau beweisen, daß die Wissenschaften die Menschenfrömmer gemacht hatten; sondern weil die Leidenschafteneinen feinern Weg zum Ausbruche genommen haben.
In dem Register des Dßnabrückischcn Amts Fürstenauvon den Jahren 1550 bis 1600 sind im Durchschnitte jähr-lich 120 blutige Schlagcreyen oder wie ss heißt Llurrun-.neu, und zwey Todtschläge, oder nach der damaligenSprache, Nedderschiäge, bestraft, und diese Zeugnisse ei-ner Wildheit nehmen immer mehr und mehr ab, so daß siein den neuern Zeiten, ohncrachtet sich die Einwohner gewißdreyfach vermehret haben, nicht den zwanzigsten Theil derallen Zeiten ausmachen.
Von dem Nedderschlage heißt es immer nur schlechthin:IZZ2. Vor einen Nedderschlag tor Bpetferhigung X Mk.Vor einen Doetschlag X Mark.
Vor einen Nedderschlag selv fyftc tor Boetferdigung
XX Mark.
1541 Wurden bald 7 Mk, bald 6 Mk, dafür berechnet.
1544