ZZ8 Also ist der Diensteid nicht abzuschaffen ?
Noch mehr aber nutzt der Diensteid. Oft genug istes gesagt, ein redlicher Mann würde allezeit seine Pflichtthun, er möge beeidiget seyn oder nicht; und ich bin über-zeugt , daß dieser Schluß seine Richtigkeit habe. Allein derDiensteid hat noch einen weit erhabnem Nutzen. Nichtselten kömmt ein Freund zum Richter, und stellt ihm seineSache so mitleidig, so angelegen und so dringend vor, daßer alle Mühe hat, auf seinem Satze zu bleiben. Raisonnirter mit seiner Freundschaft: so ist er gewiß veelohren wie einMadgen, das mit der Liebe raisonnirt fund wenn der Freundvon ihm für dasmal dioAufopferung seiner eignen Einsich-ten fordert, ihn» die Möglichkeit, daß er irren könne, vor-hält, ihm Gründe vorbringt, die allen Schein haben, andreFreunde zu Hülfe nimmt, und alles aufbietet, waS Men-schen Witz aufbringen kann: so wird er unvermerkt erschüt-tert werden, wenigstens mit. Gründen gegen Freundschaftvergeblich kämpfen. So bald er aber dem Freunde nurdieses sagen kann: ich sehe die Sache in meinem Gewissenso und so ein, und ich bin kraft meines Eides verbunden,mein Gewissen zu befolgen: so wird die Unterredung ernst-haft; der Freund darf keine Aufopferungen fordern, ohn«sich selbst für einen unehrlichen Mann zu erklären, und derRichter hat den Vortheil einer Nonne, die mit dem Ge-lübde der Keuschheit alle Betheuerungen und Bemühungihres Liebhabers vereitelt.
In einem gleichen Vortheil befind« sich der Staats-mann, von dem ein Freund Entdeckungen verlangt; oderdem ein Freund Vorwürfe macht, daß er ihm nicht einenWink von dem üblen Ausgange seiner Sache gegeben habe.Der Eid dient ihch zur anständigen Entschuldigung, undder Freund kann sich beklagen, ohne mit Grunde empfindlichi» werden. Mit dem Gewissen hat es ausserdem seine be-
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