z66 Das abgeschafte Herkommen.
daß derjenige, der seinen Hof mit einer neu-n Pflicht belüde,ewig auf demselben spuken gehen müßte; ein Glaube, derihnen jederzeit mehrere Dienste, als alle Gründe, womitdie geringen Leute selten recht umzugehen wissen, geleistethatte.
Der junge Herr erbot sich indeß gegen die Mutter beyritterlichen Ehren, ihrer Tochter den Kuß so insgeheim zugeben, daß niemals ein Früge darüber gefähret werde»könnte. Er versprach in allem Ernst, weder seinem HerrnVater noch feiner Frau Mutter das mindest, davon zu sa-gen, und versicherte, daß der Kuß solchergestalt niemals in§La'gerbuch s) geschrieben werden sollte. Allein die Mutterbeharrete auf ihrem Sinn, und meinte endlich: sie müßtewenigstens vorder ihren Mann darüber zu Rathe ziehen.Das Madgen allein sagte nichts; und man weiß bis aufdiese Stunde nicht, ob sie nicht gern gewünscht hakte ihrenHof mit dieser Pflicht zu beladen.
Wie sie des Abends zu Hause kanten, und cinmüthigbeym Heerde fassen, erzählte die Mutter der Sylika ihremMann den ganzen Vorfall. Sie ließen beyde ihre Gedan-ken lange darüber gehen; endlich aber sagte der Alke, einMann von vieler Erfahrung: die Sache betrift nicht blosmich, sondern alle zur Burg gehörige Leute. Wenn derGutsherr einmal das Recht hak, einen Kuß von unsermMadgen zu fordern; so wird er eS mit der Zeit von allenbegehren. Es ist also am besten, ich trage es dem ganzen.Hofe vor; und was dieser beschließt, das soll geschehen.
Früh
») Mit de» gutsherrlichen Flor, oder La-erbäch-rn, welchegegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts Mode wurden,und wozu in dem gegenwärtigen schon groß Papier genom-