Band 
Zweiter Theil.
Seite
369
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Eine lehrreiche Geschichte. 369

arme Hofbörige Leute wie eine Flut ausgebreitetes. Wirdürfe» unserm Gutsherrn, so gern wir auch wollten, nichtszu Gefallen thun; wir können seine Gnade durch unfern be-sten Willen nicht verdienen: wir haben dagegen von ihnenauch keine zu hoffen; und so wird die natürliche Bewegungder Erkenntlichkeit in uns erstickt; wir muffen alle Augen-blick grobe Tölpel heissen, und sind es vielleicht auch ausNothwendigkeit, weil wir kein Ey bringen können, dasnicht gleich angeschrieben wird. Es ist also auch nicht rath-sam, daß cure Tochter dem jungen Herrn einen Kuß verstatte.Denn wenn dieselbe auch nicht angeschrieben und in Gegen-wart einiger Zeugen gegeben wird: so haben die verwünsch-ten Rechtsgelebrten einen Eyd erfunden, womit sie uns ar-men Leuten gleich auf den Leib fallen. Das Madqen kannden empfangenen Kuß nickt abfchrvcren; und dann heißtes, der Gutsherr ist im Besitz s); und Besitz entscheidetjetzt alles; da doch ehedem weder der Besitz noch der Eydgeaen die öffentlich bekannten Hofcsrechte zugelassen wurde.Ein anders wäre wenn unsre gnädige Herrschaft die Pflich-ten,

und man muß die alten Deutschen bewundern, welche dieErfahrung zu dieser Vorsicht geleitet hat.

») Der Besitz ist immer dak arme elende Nothmittel, worausdie römischen Recktsgeleluten verfallen, wenn sie sich um dievaterländischen Rechte nickt bekümmern; es ist aber auchein gefährliches Mittel, besonders wo der Eyd em;er,,r„ Leu-ten angetragen werden kann. Dieses ist wiederum ein un-verzeihlicher Fehler unsrer Praxis. Einem einzelnen Manne,der zu einer Gilde oder einem Hofe gebort, muß nie überGilde-oder Hofcsgercchtsiniie der Eyd angetragen werde»können; sondern er muß der ganzen Gilde deferrrr werden,die sich p-e S/ixtwum vertheidigt, und die Männer selbst stellet,deren Evb hiernächst für alle verbindlich seyn soll.