Band 
Vierter Band
JPEG-Download
 

28

worden, und darneben beywohnendemhocherleuchtem Verstand nach gnädigstermessen können, da wir, die andernErd »Aemter gleichergestalt in der Personzugegen gewesen, daß wir eben so wenigunser Gerechtigkeit und Freyheit erhaltenhätten: So gelangt an Ew. Churfürstl.Gnaden unser ganz unterthänigst hoch-steigst Bitten, unbeschwert zu seyn, dieKayftrliche Majestät allerunterthanigst zuersuchen, daß sie künfftiglich dergleichenabstellen und die gnädige Fürsehung thunwollen, damit, wann sich solche Actusund Fäll begeben, dergleichen Neuerung(wie billig) nicht zu gestatten, sondern dieErb-Aemtcr bey allen ihren Freyheiten,Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten gelassen,und ihnen derhalben Kayserlicher Scheinund Urkund zugestellt, damit die nächst-verloffene ALkus ihnen und ihren Nach-kommen künfftig zu keiner Schmierungoder Abbruch angezogen und fürgerucktwerden, auch ihnen an Fürtragung undFührung der Kayserlichen Jnsignien, dasie in der Person dar, oder wer aus ihnenzugegen seyn wird, in und ausser des hei-ligenReichS kein weiterer Eintrag erfolge.

Zum andern, wiewohl von Alters herund länger, dann sich Menschen-Geden-ken erstreckt, je und allweg in üblichemGebrauch herkommen und also gehaltenworden ist, daß allweg einErb-Marschalckh

des