Band 
Vierter Band
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comrnis- hergesetzt, welche den Kayserlichen Hof-Aemtern die Erb-Amtliche Klag-Schrift. durch folgendes an den Magistrat zuAugspurg gerichtete, den letzten April da»lirte Decret intimiren liesse:

Von der Römifch-Kayserlichen Maje»stak, auch des heiligen Reichs ChurfürstenCommissarien und verordneten Räthenhöchstgedachker Ihrer Kayserl. MajestätGroß-Hofmeister, dem WohlgebohrnenHerrn, Herrn Lehonhard von Harrach,Freyherr«, auch Ihr Majestät Hof-Mar»schalckhen vnd Hoff-Rhäten diese beyli-gende der vier Aembter Klagschrifft zuezu-stellen, mit Anzaig, daß wolvorermeldterCommissarien vnd Rhate (in Ctafft der-selben habenden Befelchs) freundlichs unddienstlichs Besinnen, daß sie die wol- undvorgemeldte Herrn, wider welche die Cla-gen eingebracht, ihren fürterlichen Berichtuf nechstkünfftigen Freykag den drittenMaji, oder, da es immer möglich, nochzeitlicher, dagegen übergeben lassen wöllen.Ultimo April. Ao. 66.

Von der Römisch-Kayserlichen Maje-stät, auch des heiligen Reichs Churfürstenverordneten Commissarien und Räthen rc.den Herrn Pflegern, Bürgermeistern undRäthen der Statt Augspurg, beyligendedesReichs-Erb-Marschalckhen Beschwer-den, welche aus einer Klagschrifft, demChurfürsten zu Sachsen ybergeben, aus-gezogen,